Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 33-mal im Jahr nutzen. Hierunter gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen Besuch dieser Einrichtung genutzt werden kann.
Dies sind zum Beispiel:
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
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keine
keine
Widerspruch über Kommune
freiwillige Leistung
05.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg