
weitere Services Ihres Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen
weitere Services Ihres Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen (Bestätigungen)
Beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen bestätigen wir Ihnen die vorgelegten Kopien zu Originalschriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder bei einer Behörde vorgelegt werden müssen.
Nicht bei uns bestätigt werden können
- deutsche Personenstandsurkunden (Eheurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde). Zuständig ist das Standesamt, das den ursprünglichen Fall (z.B. Geburt, Heirat, Tod) damals beurkundet hat.
- ausländische Personenstandsurkunden und weitere Dokumente ohne Übersetzung eines anerkannten Übersetzers und Apostille oder Legalislation (weitere Informationen des auswärtigen Amtes)
- Unterschriften und Handzeichen. Weitere Informationen zur Zuständigkeit des Ratsschreibers bzw. Notars.
- Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. bei keiner Behörde vorgelegt werden müssen wie z.B. Verträge zwischen Privatpersonen
Gebühren: (Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal)
- 6,50 Euro/Fall
- 2,00 Euro/Fall ermäßigt für Schulzeugnisse
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Beglaubigungen des Regierungspräsidiums Stuttgart
Bareinzahlungen an die Stadt Überlingen (Bußgelder, Hafengebühren)
Zahlungen an die Stadt Überlingen können Sie beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen bis zu einem Betrag von 5.000 Euro einzahlen. Für die Einzahlung benötigen wir Ihr Buchungszeichen.
Fundsachen abgeben oder nachfragen
Hier erhalten Sie Informationen des Justizministeriums zum Thema Fund.
Hier gelangen Sie zum Online-Fundbüro, um einen Verlust oder Fund zu melden.
Etwa einmal im Jahr versteigern wir nicht abgeholte Fundgegenstände. Zeitnah vor der Versteigerung erhalten Sie hier weitere Informationen.
Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber
- das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beantragung einer Fahrerlaubnis
Diese können als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, vorgelegt werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum
Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal
Um Ihnen den Weg aufs Amt zu ersparen, bieten wir Ihnen seit Sommer 2026 einen digitalen Service - den virtuellen Ü.-Punkt. Hierbei können Sie per Videochat Ihren Termin wahrnehmen.
Landesfamilienpasse beantragen
Mit dem Landesfamilienpass können Familien zahlreiche Ausflugsziele kostenlos oder vergünstigt besuchen. Über 140 Angebote laden zu spannenden gemeinsamen Aktivitäten ein.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Landesfamilienpass.
Lebensbescheinigung beantragen
Eine Lebensbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, das eine bestimmte Personen am Leben ist. Sie wird überwiegend von Rententrägern verlangt.
Wenn Sie in Überlingen einen Wohnsitz haben, erhalten Sie eine solche Bescheinigung bzw. eine entsprechende Bestätigung Ihres Vordrucks beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen.
Gebühren: Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal)
14,00 Euro (für Rentenzwecke gebührenfrei)
Um Ihnen den Weg aufs Amt zu ersparen, bieten wir Ihnen seit Sommer 2026 einen digitalen Service - den virtuellen Ü.-Punkt. Hierbei können Sie per Videochat Ihren Termin wahrnehmen.
Müll - Verkaufstelle von Restmüllsäcken
Als Verkaufsstelle des Abfallwirtschaftsamtes des Bodenseekreises können Sie beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen Restmüllsäcke erhalten. Während unserer Öffnungszeiten ist hierfür keine Terminvereinbarung notwendig; sprechen Sie uns im Wartebereich an.
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zu den Abfallsäcken.
Gebühren: Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC
3,50 Euro/ Sack
Müll - Allgemeines
Hier gelangen Sie zu Informationen des Abfallwirtschaftsamtes des Bodenseekreises.
Steuer-Identifikationsnummer, Ersatzausstellung beantragen
Wenn Sie Ihre Steuer-ID verloren haben und in Überlingen wohnen, können Sie diese beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen erneut anfordern.
Gebühren: Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC
5,00 Euro
Ausgabestelle für:
Müll - Gelbe Säcke
Beim Gelben Sack handelt es sich um ein rein privatwirtschaftlich organisiertes Rücknahme- und Verwertungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen. Bei Rückmeldungen und Fragen zu den Gelben Säcken wenden Sie sich deshalb bitte direkt an die zuständige Firma ALBA Oberschwaben: Tel. 07541-952860 oder Tel. 07581-50890.
Solange wir als Ausgabestelle Vorrat haben, erhalten Sie die Gelben Säcke während unserer Öffnungszeiten in unserem Wartebereich. Die Ausgabe ist auf zwei Rollen pro Haushalt beschränkt.
Versorgungsmappen
Vom Kreisseniorenrat des Bodenseekreises wurde ein Vorsorgemappe entworfen. Diese Mappe enthält eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung sowie Textbausteine für eine Patientenverfügung, durch welche Sie sich auf Situationen vorbereiten können, in denen Sie nicht mehr in Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen.
Während unserer Öffnungszeiten geben wir diese Vorsorgemappe ohne Terminvereinbarung aus; sprechen Sie uns im Wartebereich an.
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen der Betreuungsbehörde des Bodenseekreises. Dort kann die Vorsorgemappe auch als digitale Version heruntergeladen werden.
Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen

Hier finden Sie uns
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Das Gebäude ist barrierefrei.
Parkmöglichkeiten vor Ort
Bitte nutzen Sie gerne das Parkhaus West direkt im Gebäude.
Kontaktdaten
Email: buergeramt@ueberlingen.de
Telefon: 07551 99-0

| Montag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren
- über das Online-Buchungssystem mit Klick auf diesen Button
- telefonisch unter Tel. 07551/99-0 (nur wenn keine Möglichkeit zu Nutzung des Online-Buchungssystems besteht)
Virtueller Ü.-Punkt
Nutzen Sie unseren neuen Online-Service „Virtueller Ü.-Punkt“
– bequem per Videokonferenz von zuhause oder unterwegs.
Mit dem neuen virtuellen Bürgerservice bieten wir Ihnen alternativ zum Termin vor Ort ein zusätzliches Angebot, das es Ihnen ermöglicht, zahlreiche Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Alle wichtigen Infos finden Sie über den Button.