Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 188662 ÜberlingenKartenansicht
Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeit (Nur mit Terminvereinbarung: https://www.ueberlingen.de/termine)
Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Di 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fr 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)

Verfahrensablauf

  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Freigabevermerk

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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