Mit Parkausweisen erhalten Sie beim Parken eine Vorberechtigung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Die Ausweise garantieren keinen freien Parkplatz im Parkgebiet.
Informationen rund um das Thema Parkausweise finden Sie unter den entsprechenden Leistungen sowie den nachstehend aufgeführten ergänzenden Informationen.
Behindertenparkausweise erhalten Sie beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Verkehrswesen, Bahnhofstraße 18-20, verkehrswesen@ueberlingen.de
Folgende Parkausweise erhalten Sie beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen:
gültig ein Jahr; Gebühr 30,00 Euro (Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal)
Hinweis: bei vorübergehenden Leihfahrzeugen, den Ausweis des beantragten Fahrzeugs mit zusätzlichem Hinweis auf das Leihfahrzeug benutzen
Überlinger Parkausweis erhältlich als Bewohner folgender Straßen:
Hier finden Sie uns
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Das Gebäude ist barrierefrei.
Parkmöglichkeiten vor Ort
Bitte nutzen Sie gerne das Parkhaus West direkt im Gebäude.
Kontaktdaten
Email: buergeramt@ueberlingen.de
Telefon: 07551 99-0
| Montag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren
Nutzen Sie unseren neuen Online-Service „Virtueller Ü.-Punkt“
– bequem per Videokonferenz von zuhause oder unterwegs.
Mit dem neuen virtuellen Bürgerservice bieten wir Ihnen alternativ zum Termin vor Ort ein zusätzliches Angebot, das es Ihnen ermöglicht, zahlreiche Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Alle wichtigen Infos finden Sie über den Button.

