Parkausweise

Parkausweise

Mit Parkausweisen erhalten Sie beim Parken eine Vorberechtigung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Die Ausweise garantieren keinen freien Parkplatz im Parkgebiet.

Informationen rund um das Thema Parkausweise finden Sie unter den entsprechenden Leistungen sowie den nachstehend aufgeführten ergänzenden Informationen.

Behindertenparkausweise erhalten Sie beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Verkehrswesen, Bahnhofstraße 18-20, verkehrswesen@ueberlingen.de

Ergänzende Informationen zu Parkausweisen

Folgende Parkausweise erhalten Sie beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen:

Bewohnerparkausweise für das Stadtgebiet Überlingen und das Gemeindegebiet Sipplingen
  • grüner Parkausweis in Überlingen, dunkelgelber Parkausweis in Sipplingen
  • unabhängig davon, ob Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind
  • maximal ein Ausweis und ein Fahrzeug (bei Saisonkennzeichen ohne zeitliche Überschneidung sind zwei Fahrzeuge möglich)
  • die Bestätigung des Fahrzeughalters/ der Fahrzeughalterin, wenn eine andere Person den Antrag stellt, kann formlos eingereicht werden
  • gültig ein Jahr; Gebühr 30,00 Euro (Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal)

  • Hinweis: bei vorübergehenden Leihfahrzeugen, den Ausweis des beantragten Fahrzeugs mit zusätzlichem Hinweis auf das Leihfahrzeug benutzen

  • Überlinger Parkausweis erhältlich als Bewohner folgender Straßen:

    • An der Bleiche
    • Barbelstraße
    • Franziskanerstraße
    • Gradebergstraße
    • Hafenstraße
    • Helltorstraße
    • Hofstatt
    • In den Mühlen
    • Jahnstraße
    • Jakob-Ruß-Weg
    • Johann-Kraus-Straße
    • Jörg-Zürn-Straße
    • Krummebergstraße
    • Lindenstraße
    • Luizengasse
    • Marktstraße
    • Mühlenstraße
    • Münsterplatz
    • Münsterstraße
    • Owinger Straße
    • Pfarrhofstraße
    • Rosenobelstraße
    • Sankt-Johann-Straße
    • Sankt-Ulrich-Straße
    • Schilfweg
    • Schulstraße
    • Seepromenade
    • Seestraße
    • Seubertweg
    • Strandweg
    Berechtigung zum Befahren der Münsterstraße zwischen 11.00 - 18.00 Uhr und ab 19.00 Uhr
    • rosa Parkausweis
    • berechtigt sind Gewerbetreibende, Bewohner und Eigentümer der Gebäude in der Münsterstraße und Bewohner der Schulstraße
    • maximal ein Ausweis für 4 verschiedene Fahrzeuge
    • gültig 1 Jahr; kostenfrei
    • wichtiger Hinweis: Poller versperren in diesen Zeiten die Einfahrt zur Münsterstraße. Berechtigte nutzen die östliche Zufahrt vom Hotel Ochsen her
    Marktbeschicker: Berechtigung an Markttagen zum kostenlosen Parken auf den Parkplätzen beim Hotel Ochsen und Zimmerwiese (ZOB)
  • hellgelber Parkausweis
  • berechtigt sind Personen, die einen Stand auf den Märkten in Überlingen betreiben
  • maximal 3 verschiedene Fahrzeuge auf einem Ausweis
  • gültig 1 Jahr; Gebühr: 40,00 Euro (Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal)
  • Soziale Dienste: Berechtigung zum kostenlosen Parken auf den Parkplätzen im Stadtgebiet, verkehrsberuhigten Bereichen, eingeschränkten Halteverbotszonen und Fußgängerzonen von Überlingen
    • hellgrüner Parkausweis
    • Vorlage der Gewerbebestätigung als Nachweis eines sozialen Dienstes (nur wenn diese nicht bereits aus früheren Anträgen vorliegt)
    • maximal 4 verschiedene Fahrzeuge auf einem Ausweis
    • gültig 1 Jahr; Gebühr: 30,00 Euro (Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal)
    Handwerkerparkausweise: Berechtigung für kostenloses Parken auf Parkplätzen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten und Parkscheibenregelung sowie eingeschränkten Halteverbotszonen für das Stadtgebiet Überlingen, als Jahreskarte für die Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und Friedrichshafen
    • oranger Parkausweis
    • Vorlage der Gewerbebestätigung als Nachweis eines Handwerkbetriebs (nur wenn diese nicht bereits aus früheren Anträgen vorliegt)
    • maximal 4 verschiedene Fahrzeuge auf einem Ausweis
    • gültig 1 Tag; Gebühr: 5,00 Euro
    • gültig 1 Woche; Gebühr: 10,00 Euro
    • gültig 2 Wochen; Gebühr: 15,00 Euro
    • gültig 3 Wochen; Gebühr: 20,00 Euro
    • gültig 4 Wochen; Gebühr: 25,00 Euro
    • Verlängerung der Wochenkarte um je 1 Monat; Gebühr: 15,00 Euro
    • gültig 1 Jahr; Gebühr: 100,00 Euro, jede weitere Karte 75,00 Euro
    • Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal
    Verlust/ Änderungen von Parkausweisen
    • Ausstellung von Ersatzausweisen ist möglich
    • Änderungen des Kennzeichens auf einem gültigen Ausweis ist möglich
    • Gebühr für Ersatz/ Änderung: 11,10 Euro (Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal)

    Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen

    Ü-Punkt

    Hier finden Sie uns
    Stadt Überlingen
    Ü-Punkt und Wahlen
    Christophstraße 1
    88662 Überlingen

    Das Gebäude ist barrierefrei.

    Parkmöglichkeiten vor Ort
    Bitte nutzen Sie gerne das Parkhaus West direkt im Gebäude.

    Kontaktdaten
    Email: buergeramt@ueberlingen.de
    Telefon: 07551 99-0

    Ü-Punkt
    Öffnungszeiten Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen
    Montag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
    Freitag08:00 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren

    • über das Online-Buchungssystem mit Klick auf diesen Button
    • telefonisch unter Tel. 07551/99-0 (nur wenn keine Möglichkeit zu Nutzung des Online-Buchungssystems besteht)

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    Mit dem neuen virtuellen Bürgerservice bieten wir Ihnen alternativ zum Termin vor Ort ein zusätzliches Angebot, das es Ihnen ermöglicht, zahlreiche Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Alle wichtigen Infos finden Sie über den Button.

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