07.12.2021

Stadt sucht Wohnraum für geflüchtete Menschen

Die Wohnungsnot in Überlingen ist bekannt. Bauprojekte, um dieser zu begegnen, brauchen Zeit. Und diese benötigte Zeit sorgt für weiter wachsende Bedarfe.
Bitte helfen Sie mit, leeren Wohnraum in unserer Stadt zu finden und bieten Sie der Stadtverwaltung Wohnungen oder Häuser zur Miete an.

Aufgrund von Corona stehen möglicherweise Ferienwohnungen ungewollt oft leer – wir suchen Wohnlösungen für Menschen, die uns vom Landkreis zugewiesen werden. Seit fünf Jahren setzt sich die Stadtverwaltung für eine integrative, dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen ein. Bisher ist diese kommunal verwaltete Pflichtaufgabe trotz Wohnungsnot und dem Bedarf von Vorurteilsklärungen gut gelungen. Vermieter gewinnen mit der Stadtverwaltung als Vertragspartnerin eine Mieterin, die sich sowohl um die dort untergebrachten Menschen als auch um die Wohneinheit kümmert. Dies ist möglich durch den Hausmeister des Sachgebiets Integration und sozialarbeiterische Begleitung durch verschiedene hauptamtliche Kräfte. Die monatlichen Mietzahlungen werden seitens der Stadt zuverlässig geleistet und klare Vereinbarungen beim Einzug und zum Auszug dienen als Sicherheit. Mit der Stadt als Mieterin haben Eigentümer die Zusage, dass das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt im vereinbarten Zustand zurückgegeben wird.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und beraten Sie gerne.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet Integration, Telefon 07551-991228, E-Mail: integration@ueberlingen.de

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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