22.04.2022

Stadträte der „BÜB+“ scheitern auch im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Per Entscheidung vom 12. April 2022 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den Eilantrag der beiden Stadträte der „BÜB+“, Kerstin Müller-Hauser und Dirk Diestel, im Beschwerdeverfahren als unzulässig zurückgewiesen. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Antragsteller gingen gegen eine Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Überlingen vom 17. November 2021 vor, mit der das Gremium mehrheitlich Ausschüsse, sonstige Gremien und Aufsichtsräte nach Verlust des Fraktionsstatus der „BÜB+“ durch den Austritt eines Mitglieds neu besetzt hat. 

Der VGH stellt in seiner Entscheidung klar, dass, unabhängig von einem von den Stadträten der „BÜB+“ vorgetragenen eventuellen Protokollfehler, „jedenfalls auch die Voraussetzungen für einen Ausschluss der Antragsteller von der Beschlussfassung vorlagen, weil in der Abberufung aus einem Ausschuss ein unmittelbarer Nachteil für den Betroffenen im Sinne des § 18 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliege“. Darüber hinaus sei „eine vollständige Neubildung nach Ansicht des VGH Mannheim bei beratenden Ausschüssen nicht notwendig“. 

Die beiden Antragsgegner, Jan Zeitler, Oberbürgermeister der Stadt Überlingen, und der Gemeinderat begrüßen diese eindeutige Entscheidung in der zweiten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hoffen, sich nun wieder auf die wichtige Sacharbeit in den Gremien des Gemeinderats konzentrieren zu können. 

Bereits im Januar 2022 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Eilantrag der beiden Stadträte abgelehnt.

10.06.2025
Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung - Sprechtage
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
10.06.2025
Ausschreibung Strandbad Nußdorf
Die Stadt Überlingen sucht ab dem 16.09.2025 einen Betreiber / Pächter für das Strandbad Nußdorf samt qualitativem und zeitgemäßen Gastronomiebetrieb (50-60 Sitzplätze und 80-85 Sitzplätze auf der Terrasse).
Suche
Stadt Überlingen