Städtebauliche Förderung

Die Bauverwaltung ist Verwaltungsstelle für verschiedene Förderprogramme.

Plan mit einer Übersicht der Sanierungsgebiete folgend:

Städtebauliche Förderprogramme

Landessanierungsprogramm

Sanierungsgebiet Altstadt II West
Sanierungsgebiet Altstadt III Nord

Bund - Länder - Programm Zukunft Stadtgrün

Sanierungsgebiet Stadteingang West


Bund - Länder - Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Sanierungsgebiet Lippertsreuter Straße

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

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Notwendige Unterlagen

In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten "Altstadt III Nord", "Stadteingang West" und "Lippertsreuter Straße" bedarf es nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) bei Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder bei Abbruch einer baulichen Anlage, einer sanierungsrechtlichen Genehmigung. Das dafür notwendige Formular können sie hier herunterladen. 

Antrag auf Genehmigung eines Sanierungsvorhabens

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch beim Sachgebiet Bauverwaltung - Stadtsanierung/Denkmalpflege
Telefon: 07551 99-1362

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Stadt Überlingen