Winkler
06.04.2022

Städtische Hilfe für die Ukraine und Flüchtlinge

Der Krieg in der Ukraine hat eine große Welle der Anteilnahme und Hilfsbereitschaft unter der Bevölkerung ausgelöst. Finden Sie hier eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Hilfe von Geflüchteten vor Ort, die regelmäßig aktualisiert wird.

Ich komme in Überlingen/Owingen/Sipplingen an, wohin muss ich mich wenden?

Derzeit werden auf Bundesebene die rechtlichen Fragen zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine geklärt. Bitte melden Sie sich daher so schnell wie möglich bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt Überlingen, Bahnhofstraße 18-20, 88662 Überlingen. Die Öffnungszeiten sind:

Mo-Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie
Mo und Do 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Die Ausländerbehörde ist unter folgendem Link zu finden: https://www.ueberlingen.de/-/b...

Bitte nutzen Sie für Anfragen die E-Mail-Adresse: ukrainehilfe@ueberlingen.de

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Wie erhalte ich als Geflüchteter staatliche Leistungen?

Ukrainerinnen und Ukrainer haben nach derzeitigem Stand (08.03.2022) Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese umfassen Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und eingeschränkte Krankenhilfe. Um diese Leistungen zu erhalten, muss der Leistungsantrag auf „AsylbLG Ukraine BSK ausgefüllt und mit einer Kopie des Reisepasses sowie der Meldebescheinigung an folgende Adresse gesendet oder in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden:

Landratsamt Bodenseekreis
Amt für Migration und Integration
Leistungsverwaltung
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen

Zusätzlich muss der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Wie kann ich mit privaten Unterkünften unterstützen?

Die Stadt Überlingen bereitet Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine vor. Wir benötigen für die Menschen, die aus der Ukraine zu uns kommen, auch privaten Wohnraum in Überlingen. Sollten Sie dauerhaft verfügbare Wohnungen oder Häuser anbieten können (auch Ferienwohnungen, sofern längerfristig), freuen wir uns über Ihre Nachricht unter 07551 99-1228 oder auf diesem Formular. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen, um alles Weitere zu klären.

Falls Sie Wohnraum außerhalb von Überlingen/Owingen/Sipplingen zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.

Wie kann ich mit Spenden vor Ort helfen?

Im Moment gibt es vor allem einen großen Bedarf an Geldspenden an Institutionen und Hilfsorganisationen, damit diese gezielt helfen können. Wir bitten daher, von Sachspenden an die Stadt abzusehen. Im Bodenseekreis derzeit ein eigenes Konto eingerichtet.

Die Diakonie Überlingen-Stockach hat bereits ein solches Spendenkonto, um Familien, die hier in der Region untergekommen sind aber noch keinen Zugang zu den Sozialsystemen haben, schnell und unbürokratisch zu helfen.

Konto: DE87 6905 0001 0001 0220 11 bei der Sparkasse Bodensee.

Kontakt: Gerhard Hoffmann, Diakonisches Werk Überlingen, Christophstr. 31, 88662 Überlingen, Tel. 07551 91 89 90 - g.hoffmann@diakonie-ueberlingen.de. www.diakonie-ueberlingen.de

Wie kann ich mich als Dolmetscher für Ukrainisch-Deutsch einbringen?

Dringend benötigt wird auch die Unterstützung von Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Ukrainisch-Deutsch. Falls Sie Ihre Hilfe anbieten möchten, schicken Sie bitte eine Mail an ukrainehilfe@ueberlingen.de. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden sich so schnell wie möglich bei Ihnen, um alles Weitere zu besprechen.

Wie erfolgt die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine?

Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht gemäß § 4 ein eingeschränkter Anspruch auf Krankenhilfe. Dieser eingeschränkte Krankenhilfeanspruch umfasst die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen (gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission STIKO) und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Zusätzliche medizinische Maßnahmen müssen jeweils im Einzelfall und im Vorfeld der beabsichtigten Maßnahme auf eine mögliche Kostenübernahme geprüft werden.

Welche Corona Test- und Impfangebote gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine in Überlingen?

Ukrainische Staatsbürger können Schnelltest- und PCR-Test-Angebote der öffentlichen Teststellen in Anspruch nehmen (siehe Übersicht: Überlingen testet | Offizielles Tourismusportal Überlingen (ueberlingen-bodensee.de)

Die Corona-Schutzimpfung kann kostenlos und unbürokratisch im Helios Spital Überlingen sowie bei den Impfstützpunkten in Friedrichshafen und Überlingen empfangen werden (www.bodenseekreis.de/corona-im...). Bitte vorhandene Ausweisdokumente und Impfpass mitbringen und idealerweise eine sprachkundige Begleitperson, die beim ärztlichen Gespräch übersetzen kann.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache finden Sie unter: www.dranbleiben-bw.de/ua

Kann ich als Geflüchteter aus der Ukraine einen Integrationskurs besuchen?

Leider gibt es hierzu noch keine Entscheidung.

Wohin kann ich mich Notfall am Wochenende wenden?

Bei Notfällen am Wochenende melden Sie sich bitte telefonisch unter 07551 99-1228.

Wie kann ich mich ehrenamtlich unterstützend einbringen?

Die Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in unterschiedlichen Bereichen ist herzlich willkommen. Bitte teilen Se uns auf mit diesem Formular Ihre Einsatzmöglichkeiten mit, wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um alles Weitere zu klären.

Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Ukraine Hilfe wenden?

Bitte kontaktieren Sie uns unter ukrainehilfe@ueberlingen.de.

Weiterführende Informationen

finden Sie u.a. auf der Webseite

  • des Aktionsbündnis Ukrainehilfe Überlingen
  • http://üb-hilft.de
  • des Bodenseekreises https://www.bodenseekreis.de/s...
  • und des Ministeriums der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg Justizministerium Baden-Württemberg - FAQ (justiz-bw.de)
23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
23.04.2024
Kondolenzbuch und Trauerfeier für Herrn Oberbürgermeister a. D. Reinhard Ebersbach
Im Überlinger Rathaus vor dem historischen Rathaussaal gibt es noch bis einschließlich Dienstag, 30. April 2024 die Möglichkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner, mit einem Eintrag in das Kondolenzbuch von Herrn Oberbürgermeister a. D. Reinhard Ebersbach Abschied zu nehmen. Das Rathaus ist wie folgt geöffnet: Montag- bis Freitagvormittag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Montag-, und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Samstags von 9.00 Uhr – 12.30 Uhr.
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