29.02.2024

Teileinziehung von Gemeindestraßen

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat in seiner Sitzung vom 21.02.2024 gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) für Baden-Württemberg vom 11. Mai 1992, zuletzt geändert am 12. November 2020, die Teileinziehung der als Gemeindestraßen eingestuften Straßen „Klosterstraße“, „Grabenstraße“ und „Jakob-Kessenring-Straße“ in der Stadt Überlingen, Landkreis Bodenseekreis, Gemarkung Überlingen, beschlossen.
25.07.2024
Polizeiverordnung der Stadt Überlingen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) sowie von § 19 des Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird mit Zustimmung des Gemeinderates verordnet:
18.07.2024
Genehmigung der Verbandserrichtung und Satzung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen
Die Verbandserrichtung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen sowie die im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 beschlossene Satzung wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom 3. Juli 2024 gemäß § 7 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) genehmigt. Gemäß § 14 Abs. 2 WVG wurde im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 vom Landratsamt Bodenseekreis als Aufsichtsbehörde ein Beschluss der Beteiligten über die folgende Satzung herbeigeführt:
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