29.02.2024

Teileinziehung von Gemeindestraßen

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat in seiner Sitzung vom 21.02.2024 gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) für Baden-Württemberg vom 11. Mai 1992, zuletzt geändert am 12. November 2020, die Teileinziehung der als Gemeindestraßen eingestuften Straßen „Klosterstraße“, „Grabenstraße“ und „Jakob-Kessenring-Straße“ in der Stadt Überlingen, Landkreis Bodenseekreis, Gemarkung Überlingen, beschlossen.
18.06.2026
Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Bereich des Bebauungsplans „Löwen-Areal“ in Deisendorf
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 23.03.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Löwen-Areal“ in Deisendorf wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 25.03.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Bereich des Bebauungsplans „Löwen-Areal“ in Deisendorf beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem abgebildeten Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 23.02.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
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