29.02.2024

Teileinziehung von Gemeindestraßen

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat in seiner Sitzung vom 21.02.2024 gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) für Baden-Württemberg vom 11. Mai 1992, zuletzt geändert am 12. November 2020, die Teileinziehung der als Gemeindestraßen eingestuften Straßen „Klosterstraße“, „Grabenstraße“ und „Jakob-Kessenring-Straße“ in der Stadt Überlingen, Landkreis Bodenseekreis, Gemarkung Überlingen, beschlossen.
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