In der städtischen Anschlussunterbringung (AU) leben geflüchtete Menschen, die der Stadt Überlingen (seitens des Landratsamtes Bodenseekreis) zugewiesen wurden.
Die AU-Unterbringung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Anschlussunterbringungen dienen als städtische Notunterkünfte, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Mit den BewohnerInnen werden keine Mietverträge abgeschlossen. Sie erhalten sogenannte öffentlich-rechtliche "Einweisungsverfügungen". Die BewohnerInnen werden darin angehalten eigenen Wohnraum zu finden. Das Sachgebiet Integration unterstützt bei der Vermittlung von privatem Wohnraum an Geflüchtete. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, oder Wohnraum vermieten wollen, erreichen Sie das Sachgebiet Integration unter den Telefonnummern 07551-99-1228 oder -1229.