Die Veränderungssperre ist ein Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung und ist in den §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Durch den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre kann die Gemeinde ihre Vorstellungen über die städtebauliche Entwicklung des betreffenden Gebietes umsetzen.
Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Owinger Straße"
2025-07-03 Bekanntmachung Inkrafttreten
Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Löwenareal" in Deisendorf