Veränderungssperren der Stadt Überlingen

Die Veränderungssperre ist ein Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung und ist in den §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Durch den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre kann die Gemeinde ihre Vorstellungen über die städtebauliche Entwicklung des betreffenden Gebietes umsetzen.

Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Owinger Straße"

Satzung

2025-07-03 Bekanntmachung Inkrafttreten

Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Löwenareal" in Deisendorf

Satzung

2026-06-18 Bekanntmachung Inkrafttreten

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