03.07.2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alte Straßenmeisterei“ mit örtlichen Bauvorschriften

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 28.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alte Straßenmeisterei“ und die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung, jeweils in der Fassung vom 31.03.2025, beschlossen.

Das Plangebiet liegt östlich der Kernstadt Überlingens und westlich des Teilorts Nußdorf sowie nördlich der Bahnlinie Radolfzell-Friedrichshafen. Der Geltungsbereich grenzt im Süden an die Nußdorfer Straße. Nördlich des Plangebietes befindet sich das Betriebsgelände der Firma Diehl Defence GmbH & Co. KG, Überlingen, Südlich des Plangebietes liegt der Wohnmobilstellplatz Überlingen Ost. Westlich und östlich des Plangebietes liegen oberhalb einer Geländestufe die Mitarbeiterparkplätze der Firma Diehl Defence GmbH & Co. KG, Überlingen, südlich der Alten Nußdorfer Straße. Maßgebend ist der Lageplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 31.03.2025. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.

Lageplan_Alte Straßenmeisterei

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Anlagen) sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung werden innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Überlingen an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten:

Stadt Überlingen

Sachgebiet Baurecht

Bahnhofstraße 4

88662 Überlingen

Darüber hinaus kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/bebauungsplaene eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Bau GB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  • beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Überlingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ist der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt er nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  • die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ansprüche über die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Alte Straßenmeisterei“ und die örtlichen Bauvorschriften treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Überlingen, 27.06.2025

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

03.07.2025
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Montag, den 14.07.2025 um 19.00 Uhr in der Ortsverwaltung, Max-Mutscheller-Str. 12, 88662 Überlingen-Hödingen. Um 18.00 Uhr ist Baustellenbegehung: Treffpunkt: Kreuzung „Zum Rebösch“ / „In den alten Gärten“
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