11.01.2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kirche St. Josef e.V. – Litscherweg 2“ mit örtlichen Bauvorschriften

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kirche St. Josef e.V. – Litscherweg 2“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Am 06.12.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen ebenfalls in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kirche St. Josef e.V. – Litscherweg 2“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27.09.2023 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von

  • einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
  • einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB
  • der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
  • einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB

abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kirche St. Josef e.V. – Litscherweg 2“ befindet sich in der Kernstadt nördlich des Scheerengrabens. Das Vorhaben beschränkt sich auf das Flurstück Nr. 1470 der Gemarkung Überlingen. Das Grundstück liegt südlich des Litscherwegs, östlich der Nellenbachstraße und nördlich des Scheerengrabens. Im Osten grenzt weitere Wohnbebauung an. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.765m².

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan mit Geltungsbereich

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planung ist es, die Kirche am vorhandenen Standort zu erhalten und zukunftsfähig aufzustellen. Auf dem Flurstück befindet sich neben der Kirche auch ein direkt an das Kirchengebäude angrenzendes Wohngebäude. Im Wohngebäude befindet sich eine Wohneinheit, diese wird vom Pater der Gemeinde bewohnt, wenn dieser in Überlingen weilt. Darüber hinaus übernachten im Gebäude zeitweise Gäste der Kirche.

Der Verein St. Josef e. V. benötigt für seine Besucher einen Versammlungsraum für ca. 60 Personen und möchte in dem Zusammenhang die Sakristei vergrößern. Momentan stehen die Gläubigen nach bzw. vor Messen etc. ungeschützt im Freien. Außerdem sollen barrierefrei erreichbare Toiletten erstellt werden. Momentan befinden sich die Toiletten im Untergeschoß und sind nur über eine Außentreppe zugänglich. Der Planungsgedanke ist, einen eingeschossigen Riegel auf der Südseite anzuordnen. Der Anbau soll sehr reduziert und klar gestaltet sein und sich dem Hauptgebäude deutlich unterordnen. Die bestehende Sakristei und der Vorbau mit Balkonen auf der Südseite sollen zurückgebaut werden. Eine Anordnung des Anbaus im Bereich des aktuell gültigen Baufensters ist organisatorisch nicht möglich. Die angestrebte bauliche Entwicklung auf dem 2.765m² großen Grundstück orientiert sich daher in Richtung des großzügigen Gartens. Die Höhe des geplanten Anbaus ist städtebaulich vertretbar. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll auch die Parkplatzsituation verbessert werden. Es werden neue zusätzliche Stellplätze geschaffen. Im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten privaten Grünfläche wurde in der Vergangenheit eine befestigte Fläche angelegt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll die private Grünfläche erhalten werden. Der Vorhabenträger ist bereit, hier einen entsprechenden Rückbau der Fläche vorzunehmen. Das bestehende Nebengebäude soll ebenfalls zurückgebaut und durch einen in etwa gleich großen Neubau ersetzt werden.

Veröffentlichung im Internet mit öffentlicher Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kirche St. Josef e.V. – Litscherweg 2“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltreport mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) in der Zeit vom 12.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kirche St. Josef e.V. – Litscherweg 2“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltreport mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 12.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Überlingen, 05.01.2024

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

30.04.2024
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Am Mittwoch, 08.05.2024 findet um 17:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine Sitzung des Gemeinderates statt.
25.04.2024
Öffentliche Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrausschusses am Montag, 06.05.2024
Am Montag, 06.05.2024 findet um 14.00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrsausschusses statt.
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