19.04.2022

Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss diese bei der Stadtverwaltung melden

Immer wieder stellen wir fest, dass einige Wohnungen, Ferienwohnungen oder Zimmer vermietet werden, ohne die Gäste bei der Gästemeldestelle anzumelden. Für die Vermietung von Unterkünften, auch über Internetportale wie z.B. airbnb, booking.com oder bodenseeferien.de, gilt die Kurtaxesatzung der Stadt Überlingen.


Die Meldepflicht besteht auch für Vermieter, die auf ihrem Grundstück Wohnmobilstellplätze zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie:
- Der Gast muss spätestens am Tag nach der Anreise bei der Gästemeldestelle angemeldet sein.
- Kurtaxe wird fällig.
- Der Gast hat Anspruch auf eine Gästekarte.
- Bei Zuwiderhandlungen entsteht zusätzlich ein Bußgeld.

Die vollständige Kurtaxesatzung steht unter www.ueberlingen.de > Politik und Verwaltung > Stadtpolitik > Ortsrecht zum Download zur Verfügung.
Wir prüfen regelmäßig die Abgabe der Gästemeldungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gästemeldestelle, Tel. 07551/99-1217; kurtaxe@ueberlingen.de


08.04.2026
L 200A Straßenbauarbeiten von Überlingen, Rengoldshauser Str. bis Salem-Tüfingen, Abzweig K 7765 ab Montag, 13.04.2026
Sperrung der L 200A bis voraussichtlich Ende Juli Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 13.04.2026 die schadhafte Fahrbahn der Landesstraße 200a zwischen Überlingen, Rengoldshauser Str. und dem Abzweig K 7765 bei Salem, Tüfingen auf einer Gesamtlänge von 5 Kilometern sanieren.
08.04.2026
Sprechtage: Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
Suche
Stadt Überlingen