19.04.2022

Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss diese bei der Stadtverwaltung melden

Immer wieder stellen wir fest, dass einige Wohnungen, Ferienwohnungen oder Zimmer vermietet werden, ohne die Gäste bei der Gästemeldestelle anzumelden. Für die Vermietung von Unterkünften, auch über Internetportale wie z.B. airbnb, booking.com oder bodenseeferien.de, gilt die Kurtaxesatzung der Stadt Überlingen.


Die Meldepflicht besteht auch für Vermieter, die auf ihrem Grundstück Wohnmobilstellplätze zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie:
- Der Gast muss spätestens am Tag nach der Anreise bei der Gästemeldestelle angemeldet sein.
- Kurtaxe wird fällig.
- Der Gast hat Anspruch auf eine Gästekarte.
- Bei Zuwiderhandlungen entsteht zusätzlich ein Bußgeld.

Die vollständige Kurtaxesatzung steht unter www.ueberlingen.de > Politik und Verwaltung > Stadtpolitik > Ortsrecht zum Download zur Verfügung.
Wir prüfen regelmäßig die Abgabe der Gästemeldungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gästemeldestelle, Tel. 07551/99-1217; kurtaxe@ueberlingen.de


17.06.2025
Feierstunde für 10 bis 40 Jahre im Dienst – Oberbürgermeister Jan Zeitler dankt mit persönlicher Ansprache
Am 12. Juni 2025 fand im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung die betriebliche Ehrung langjähriger Mitarbeitender der Stadt Überlingen sowie des Spital- und Spendfonds statt. Oberbürgermeister Jan Zeitler begrüßte die anwesenden Jubilarinnen und Jubilare, Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung und dem Spital, Mitglieder der Verwaltung und des Personalrates sowie die geladenen Ruheständlerinnen und Ruheständler in seiner Rede.
10.06.2025
Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung - Sprechtage
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
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