19.04.2022

Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss diese bei der Stadtverwaltung melden

Immer wieder stellen wir fest, dass einige Wohnungen, Ferienwohnungen oder Zimmer vermietet werden, ohne die Gäste bei der Gästemeldestelle anzumelden. Für die Vermietung von Unterkünften, auch über Internetportale wie z.B. airbnb, booking.com oder bodenseeferien.de, gilt die Kurtaxesatzung der Stadt Überlingen.


Die Meldepflicht besteht auch für Vermieter, die auf ihrem Grundstück Wohnmobilstellplätze zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie:
- Der Gast muss spätestens am Tag nach der Anreise bei der Gästemeldestelle angemeldet sein.
- Kurtaxe wird fällig.
- Der Gast hat Anspruch auf eine Gästekarte.
- Bei Zuwiderhandlungen entsteht zusätzlich ein Bußgeld.

Die vollständige Kurtaxesatzung steht unter www.ueberlingen.de > Politik und Verwaltung > Stadtpolitik > Ortsrecht zum Download zur Verfügung.
Wir prüfen regelmäßig die Abgabe der Gästemeldungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gästemeldestelle, Tel. 07551/99-1217; kurtaxe@ueberlingen.de


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07.07.2026
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Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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