12.01.2022

Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2022 Festsetzung

In 2022 werden an alle Steuerpflichtigen, die Hundesteuer zu zahlen haben, Jahresbescheide verschickt, da mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.11.2021 die Hundesteuer erhöht wurde.


Zahlung
Die Hundesteuer für einen Hund beträgt ab 2022 108,00 €. Für jeden weiteren Hund beträgt die Steuer zusätzlich 216,00 €. Die Fälligkeit entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

Bitte denken Sie an eine fristgerechte Zahlung, um Ihnen und uns weitere Kosten zu ersparen. Für die richtige Zuordnung ist es unbedingt notwendig, Ihr Buchungszeichen im Betreff der Überweisung anzugeben.
Sollten Sie bereits ein Basislastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben oder vor Fälligkeit noch erteilen wollen, wird Ihre Steuer automatisch zur Fälligkeit abgebucht. Ein entsprechendes Formular ist bei der Stadtkasse oder der Abteilung Kämmerei/Controlling - Sachgebiet Steuern - per Post, Fax oder E-Mail sowie im Internet unter „ueberlingen.de -> Politik und Verwaltung -> Bürgerdienste -> Zahlungsverkehr“ erhältlich. Unter der Rubrik „Zahlungsverkehr“ finden Sie auch unsere Bankverbindungen.

Stadt Überlingen, Kämmerei/Controlling – Sachgebiet Steuern


15.07.2025
Halbseitige Sperrung der Lippertsreuter Straße am 16. Juli 2025 wegen Baumpflegearbeiten
Aufgrund dringend notwendiger Baumpflegearbeiten wird die Lippertsreuter Straße (K 7786) am Mittwoch, den 16. Juli 2025, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Digitale Lichtbilder über Aufnahmesystem im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde – jetzt möglich
Seit dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden; Papierfotos für Ausweisdokumente sind nicht mehr zulässig.
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