In 2022 werden an alle Steuerpflichtigen, die Hundesteuer zu zahlen haben, Jahresbescheide verschickt, da mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.11.2021 die Hundesteuer erhöht wurde.
Zahlung
Die Hundesteuer für einen Hund beträgt ab 2022 108,00 €. Für jeden weiteren Hund beträgt die Steuer zusätzlich 216,00 €. Die Fälligkeit entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.
Bitte denken Sie an eine fristgerechte Zahlung, um Ihnen und uns weitere Kosten zu ersparen. Für die richtige Zuordnung ist es unbedingt notwendig, Ihr Buchungszeichen im Betreff der Überweisung anzugeben.
Sollten Sie bereits ein Basislastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben oder vor Fälligkeit noch erteilen wollen, wird Ihre Steuer automatisch zur Fälligkeit abgebucht. Ein entsprechendes Formular ist bei der Stadtkasse oder der Abteilung Kämmerei/Controlling - Sachgebiet Steuern - per Post, Fax oder E-Mail sowie im Internet unter „ueberlingen.de -> Politik und Verwaltung -> Bürgerdienste -> Zahlungsverkehr“ erhältlich. Unter der Rubrik „Zahlungsverkehr“ finden Sie auch unsere Bankverbindungen.
Stadt Überlingen, Kämmerei/Controlling – Sachgebiet Steuern