22.05.2023

Widmung von Gemeindestraßen - Erschließungsanlage "Gasserswies/Feigentalweg"

Die Erschließungsanlage "Gasserswies/Feigentalweg", Straße "Gasserswies" (Flst.Nr. 1322) und Straße "Feigentalweg" (von der Straße Gasserswies bis zum Wendehammer auf Flst.Nr. 1385/1) mit der Stichstraße auf Flst.Nr. 1392/26, ist endgültig hergestellt. Sie werden hiermit als Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) eingestuft, ab dem 23. Mai 2023 endgültig dem Verkehr überlassen und gelten damit gemäß § 5 Abs. 6 StrG als gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung: 

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Grundstücksmanagement, Bahnhofsstraße 2, 88662 Überlingen Widerspruch erhoben werden.

Widmung von Gemeindestraßen

16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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