Widmung von Gemeindestraßen - Erschließungsanlage "Gasserswies/Feigentalweg"
Die Erschließungsanlage "Gasserswies/Feigentalweg", Straße "Gasserswies" (Flst.Nr. 1322) und Straße "Feigentalweg" (von der Straße Gasserswies bis zum Wendehammer auf Flst.Nr. 1385/1) mit der Stichstraße auf Flst.Nr. 1392/26, ist endgültig hergestellt. Sie werden hiermit als Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) eingestuft, ab dem 23. Mai 2023 endgültig dem Verkehr überlassen und gelten damit gemäß § 5 Abs. 6 StrG als gewidmet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Grundstücksmanagement, Bahnhofsstraße 2, 88662 Überlingen Widerspruch erhoben werden.
Es wird bekannt gegeben, dass der Bescheid für
Herr Giorgi Mamagulishvili
-letzte bekannte Anschrift: Waldhaus 77, 88696 Owingen -
zur Abholung durch den Empfänger oder einen Bevollmächtigten bereitgehalten wird.