22.05.2023

Widmung von Gemeindestraßen - Erschließungsanlage Mühlbachstraße - OST und Erschließungsanlage Mühlbachstraße - STICH

Die Erschließungsanlage "Mühlbachstraße - OST", (Mühlbachstraße ab Flst.Nr. 2951/1 und Flst.Nr. 2965/4 bis zur Kurt-Wilde-Straße), die Erschließungsanlage "Mühlbachstraße - STICH" (Flst.Nr. 2874), sind endgültig hergestellt. Sie werden hiermit als Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) eingestuft, ab dem 23. Mai 2023 endgültig dem Verkehr überlassen und gelten damit gemäß § 5 Abs. 6 StrG als gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Grundstücksmanagement, Bahnhofstraße 2, 88662 Überlingen Widerspruch erhoben werden.

Widmung von Gemeindestraßen

09.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 15.06.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 24.06.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt – Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem nachfolgend abgebildeten Abgrenzungsplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 19.05.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
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