22.05.2023

Widmung von Gemeindestraßen - Erschließungsanlage Mühlbachstraße - OST und Erschließungsanlage Mühlbachstraße - STICH

Die Erschließungsanlage "Mühlbachstraße - OST", (Mühlbachstraße ab Flst.Nr. 2951/1 und Flst.Nr. 2965/4 bis zur Kurt-Wilde-Straße), die Erschließungsanlage "Mühlbachstraße - STICH" (Flst.Nr. 2874), sind endgültig hergestellt. Sie werden hiermit als Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) eingestuft, ab dem 23. Mai 2023 endgültig dem Verkehr überlassen und gelten damit gemäß § 5 Abs. 6 StrG als gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Grundstücksmanagement, Bahnhofstraße 2, 88662 Überlingen Widerspruch erhoben werden.

Widmung von Gemeindestraßen

25.04.2024
Öffentliche Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrausschusses am Montag, 06.05.2024
Am Montag, 06.05.2024 findet um 14.00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrsausschusses statt.
22.04.2024
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den Betreuungseinrichtungen an den städt. Grundschulen und im Kinderhaus Burgberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBI. S. 1095, 1098), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GBI. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 10.04.2024 folgende Satzung beschlossen:
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