01.06.2026

Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2026

Anzeigepflichtige Tatbestände

Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen werden, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es, wenn

1. der Betrieb verlegt wird,

2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind

3. der Betrieb aufgegeben wird

4. sich der Name des Gewerbetreibenden ändert.

So können Sie eine Gewerbeanzeige bei uns vornehmen:

Möglichkeit 1 - Persönliche Vorsprache mit Termin:

Die Gewerbeanzeige wird im Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstraße 1, 88662 Überlingen direkt per EDV erfasst. Der Gewerbetreibende erhält seine Gewerbeanzeige direkt.

Kosten:

Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städtischer Verwaltungsgebührensatzung 55,00 €. Die Gebühr muss in bar oder per Kartenzahlung beglichen werden.

Möglichkeiten, Termine zu vereinbaren:

1. Online Buchungssystem über unsere Website  Online Terminvereinbarung

2. Online Buchungssystem über die App „cleverq“ (kostenlos im AppStore für Android und IOS).

3. Per QR-Code.

4. Telefonisch unter Tel. 07551-99-0.

Zum Termin mitbringen:

  • Personalausweis Gewerbetreibender.
  • Falls Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, einen aktuellen Handelsregisterauszug
  • Gebühr

Möglichkeit 2 - Online über unsere Homepage (nur möglich für Anmeldungen von Einzelunternehmen):

Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung von Einzelunternehmen online von zu Hause aus zu machen. Die Gewerbeanmeldung wird vom Gewerbetreibenden selbstständig über untenstehende Links erfasst und direkt an uns übermittelt.

Die Gewerbeanmeldung wird dann von uns geprüft, im Gewerberegister erfasst und daraufhin wird die Gewerbeanmeldung zusammen mit der Rechnung per Post an den Gewerbetreibenden verschickt.

Kosten:

Die Gewerbeanmeldung kostet derzeit lt. städtischer Verwaltungsgebührensatzung 55,00 €. Die Gebühr wird per Rechnung erhoben und muss überwiesen werden.

Einzelunternehmen anmelden: https://gewerbe.komm.one/intelliform/forms/pool/Behoerde/Gewerbeverfahren/Gewerbeanmeldung/index?caller=084355007059

Gewerbeanmeldungen anderer Rechtsformen (GmbH, GbR, AG etc.) sowie Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen müssen persönlich vor Ort vorgenommen werden.

Bitte informieren Sie sich im Voraus, ob für die Ausübung Ihres Gewerbes Erlaubnisse von anderen Behörden eingeholt werden müssen (von der IHK etc.).


29.05.2026
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales am Mittwoch, 10.06.2026
Am Mittwoch, den 10.06.2026 findet um 17:00 Uhr im Rathaussaal, Münsterstraße 15-17 eine Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales statt.
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