Zentgraf-Stiftung

Die Witwe des 1959 in Kassel verstorbenen Bergwerksdirektors Wilhelm Zentgraf, Frau Anna Zentgraf, setzte 1968 in ihrem Testament die Stadt Überlingen als Erbin ein, mit der Maßgabe, dass aus der Erbschaft der Stadt zufließende Vermögen außerhalb des Stadthaushalts zu verwalten und die Einnahmen aus dem Vermögen möglichst zu gleichen Teilen

a) zur Unterhaltung des Münsters,

b) zur Unterhaltung des evangelischen Kindergartens und

c) zur Pflege alter, bedürftiger Einwohner

zu verwenden.

Nach dem Tod von Frau Zentgraf im Jahre 1969 wurde 1970 die Stiftung Zentgraf gegründet. Da die Stadt nicht Trägerin der genannten Einrichtungen war, wurde in der Stiftungssatzung bestimmt, dass der Stiftungszweck durch Zuweisung an folgende Institutionen erfüllt wird:

a) Katholischer Münster-Kirchenfonds Überlingen

b) Evangelische Kirchengemeinde Überlingen

c) Spital- und Spendfonds Überlingen.

Nach Abrechnung der Verbindlichkeiten verblieb ein Reinvermögen aus der Erbschaft von rd. 3.545.000 DM. Aus diesem Vermögen werden seit 1970 die Ausschüttungen an die Begünstigten vorgenommen.

Um den Bestand der Stiftung langfristig zu sichern, wird seit 1989 ein Teil des Vermögensertrags zur Inflationssicherung der Rücklage zugeführt und zusätzlich angelegt.

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