13.02.2023

Allgemeinverfügung zum Verbot von Alkoholkonsum im Badgarten u.a. am 16. und 19. Februar 2023

Gemäß §§ 1, 3, 30 Abs. 1 und 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg erlässt die Stadt Überlingen folgende Allgemeinverfügung über das Aufenthaltsverbot zum Zwecke des Alkoholkonsums und der Verwendung von Glasbehältnissen im öffentlichen Bereich des Badgartens, jeweils ab den Zugängen am Bad-Hotel, an der Grabenstrasse sowie entlang der Seepromenade zwischen der Grabenstraße und der Wiesenfläche beim Gondelehafen.
29.07.2025
Attraktiv und zukunftsfähig: Personalentwicklung bei der Stadt Überlingen
Der aktuelle Personalbericht zeigt: Die Fluktuation bei der Stadt Überlingen lag 2024 bei nur 9,91 % – und damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt im öffentlichen Dienst, der bei rund 13,6 % in 2023 liegt. Ein positives Signal in einem zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte und Führungskräfte im öffentlichen Dienst.
Umfrage zum Überlinger Promenadenfest
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