03.08.2022

Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Bodenseekreis infolge akuter Waldbrandgefahr

Wegen der anhaltenden Trockenheit und Hitze sind im Bodenseekreis alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern im Landkreis gesperrt. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts gilt ab 4. August bis zunächst 31. August 2022. Offene Feuer und wildes Grillen sind im Wald und bis 100 Meter Abstand zum Waldrand ohnehin gesetzlich untersagt. Zwischen März und Oktober gilt zudem ein generelles Rauchverbot im Wald. Die Behörden werden in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Ein Verstoß gegen das Feuer-Verbot kann ein empfindliches Bußgeld zur Folge haben.

Das Forstamt des Bodenseekreises wirbt bei allen Waldbesuchenden um Einsicht und Mithilfe, um Waldbrände zu vermeiden. Die aktuellen klimatischen Bedingungen sind bereits sehr belastend für die meisten Tiere und Pflanzen im Wald. Neben der Gefahr für Leib und Leben würde ein Brand das betroffene Gebiet über Jahre hinaus schädigen.

Zur Allgemeinverfügung 

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