03.08.2022

Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Bodenseekreis infolge akuter Waldbrandgefahr

Wegen der anhaltenden Trockenheit und Hitze sind im Bodenseekreis alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern im Landkreis gesperrt. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts gilt ab 4. August bis zunächst 31. August 2022. Offene Feuer und wildes Grillen sind im Wald und bis 100 Meter Abstand zum Waldrand ohnehin gesetzlich untersagt. Zwischen März und Oktober gilt zudem ein generelles Rauchverbot im Wald. Die Behörden werden in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Ein Verstoß gegen das Feuer-Verbot kann ein empfindliches Bußgeld zur Folge haben.

Das Forstamt des Bodenseekreises wirbt bei allen Waldbesuchenden um Einsicht und Mithilfe, um Waldbrände zu vermeiden. Die aktuellen klimatischen Bedingungen sind bereits sehr belastend für die meisten Tiere und Pflanzen im Wald. Neben der Gefahr für Leib und Leben würde ein Brand das betroffene Gebiet über Jahre hinaus schädigen.

Zur Allgemeinverfügung 

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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