25.02.2025

Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2025/2026

Liebe Eltern, die Kindergartenplatzvergabe für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird derzeit geplant. Ab dem 01.09.2025 beginnt das neue Kindergartenjahr. Die Platzvergabe dafür beginnt ab April 2025. Alle Platzzusagen/-absagen werden über das Portal LITTLE BIRD erfolgen.

Wir bitten Sie daher, Ihr Kind über das Online-Portal von LITTLE BIRD anzumelden. Sie können gleichzeitig bis zu drei Kindertageseinrichtungen auswählen.

Bitte reichen Sie zeitgleich zur Online-Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen an die zentrale E-Mail Adresse kita-anmeldung@ueberlingen.de und die ausgewählten Einrichtungen alle notwendigen Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigungen, Nachweise über ein Zuzug) ein. Sollten die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, kann die Kindergartenanmeldung nicht weiterbearbeitet werden.

Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Stadt Überlingen beschlossen wurden.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Ihr Kind auf der Warteliste steht, ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig
  • Krippenkinder müssen für eine Anschlussbetreuung im Kindergarten erneut über das LITTLE BIRD Portal angemeldet werden
  • Anmeldungen, welche nach dem 21.03.2025 unvollständig sind (ohne eingereichte Arbeitgeberbescheinigung, ggf. Nachweis über Zuzug) können in der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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