Mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Baden-Württemberg verfolgt ehrgeizigere Ziele und strebt nach dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) vom 07. Februar 2023 eine Klimaneutralität bis 2040 an. Ergänzend wurden auf Bundesebene das Wind-an-Land-Gesetz (WindBG) zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung an Land sowie das überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt.