26.01.2026

B 31 Neubau der Brücke über den Anschlussast-West bei Überlingen-Brünnensbach

Erkundungsbohrungen ab Montag, 26. Januar 2026

Das Regierungspräsidium Tübingen plant die Brücke über den Anschlussast-West im Zuge der B 31 bei Überlingen-Brünnensbach durch einen Neubau zu ersetzen. Um für die Planung des Neubaus belastbare Grundlagen zu erhalten, sind Bohrungen zur Erkundung des Baugrunds notwendig. Diese finden im Zeitraum von Montag, 26. Januar 2026, bis voraussichtlich Freitag, 06. Februar 2026, sowohl im Umfeld der Brücke als auch auf der B 31 statt.

Um die Untersuchungen sicher durchführen zu können, wird die B 31 ab Montag, 26. Januar 2026 bis voraussichtlich Freitag, 06. Februar 2026 abwechselnd nördlich und südlich des Bauwerks eingeengt oder halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird jederzeit in alle Richtungen fließen können, jedoch während der Eingriffe durch Verkehrszeichen oder eine Ampelanlage geregelt. Dadurch kann es zeitweise zu verkehrlichen Einschränkungen kommen. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen.

Hintergrundinformationen:

Das Land Baden-Württemberg lässt 31 sanierungsbedürftige Brücken an Bundesstraßen im Rahmen einer Sammelausschreibung sanieren. Neun dieser Brücken liegen im Regierungsbezirk Tübingen, unter anderem die Brücke über den Anschlussast-West bei Überlingen Brünnensbach. Diese Arbeiten bilden den Abschluss der aktuellen Erkundungsbohrungen im Streckenverlauf der B 31 zwischen Überlingen-Goldbach und Überlingen-Aufkirch.

Weitere Informationen zur Maßnahme sind auf der Website des Regierungspräsidiums zu finden.

28.04.2026
Persönliche Beratung beim unabhängigen Energieberater
Die nächste kostenlose Sprechstunde der Energieagentur Bodenseekreis für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende findet am 13.05.2026 von 12.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro im Rathaus, Münsterstraße 15-17, 88662 Überlingen, statt. Das Bürgerbüro ist über den Eingang in der Münsterstraße, Fußgängerzone, zu erreichen.
28.04.2026
Die Baurechtsbehörde informiert zur PV-Pflicht
Praxisleitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur Photovoltaik-Pflicht Seit dem 01.01.2022 gilt die Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Gebäuden und offenen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen und seit dem 01.01.2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Konkrete Regelungen zur Umsetzung sind in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung festgelegt.
Suche
Stadt Überlingen