27.03.2024

B31 neu Stockach – Überlingen: Fertigstellung der Anschlussstelle Überlingen-Nord

Am Gründonnerstag, 28. März 2024, wird der Abigknoten im Laufe des Vormittags wieder vollständig für den Verkehr freigegeben. Damit kann einer der letzten noch ausstehenden Teilbereiche der neuen B 31 zwischen Stockach und Überlingen abgeschlossen werden. Parallel dazu wurde die Fahrbahn der L 200 zwischen dem östlichen Kreisverkehr und dem Kreisverkehr mit der L 200a grundhaft saniert.

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Mit der Fertigstellung der Anschlussstelle Überlingen-Nord haben wir einen weiteren wichtigen Mosaikstein beim Ausbau der B 31 neu zwischen Überlingen und Stockach gesetzt. Durch die beiden neuen Kreisverkehre wird der Verkehrsfluss deutlich verbessert. Unser Dank gilt den Verkehrsteilnehmenden und Anliegerinnen und Anliegern für ihre Geduld.“

Durch umfangreiche und zusätzlich notwendig gewordene Umlegungen von bestehenden Leitungen konnte mit den eigentlichen Straßenbauarbeiten erst nach und nach begonnen werden. Widrige Witterungsbedingungen verzögerten ebenfalls den Fortschritt der Bauarbeiten, insbesondere die abschließenden Asphaltarbeiten, sodass vor Weihnachten 2023 nur Teilbereiche des östlichen Kreisverkehres freigegeben werden konnten. Durch eine schnelle

Wiederaufnahme der Arbeiten nach der Winterpause sind nun vor Ostern wieder alle Fahrbeziehungen möglich.

Regierungspräsidium Tübingen

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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