30.07.2024

Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen

Eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist eine von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und seine 16 Bundesländer gleichermaßen verfolgte gesellschaftspolitische Aufgabe. Dabei wird angestrebt bis spätestens 31. Dezember 2025 für die in ihrer Mobilität eingeschränkten ÖPNV-Nutzer einen hindernisfreien Zugang zu schaffen.

Die Stadt Überlingen hat sich im Jahr 2020 zur Aufnahmen in das Förderprogramm angemeldet. Im Jahr darauf erfolgte dann die Aufnahme ins Förderprogramm.

Der Gemeinderat hat im Haushaltsplan 2022/2023 für das Projekt 2,325 Mio. € freigegeben.

Insgesamt sollen 85 Haltestellen barrierefrei umgebaut werden. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) werden 75 % der Baukosten bezuschuss. Für die Planungsleistungen erhält die Stadt weitere 15 % Zuschuss.

Aus diesem Grund sind Vorgaben wie barrierefreier Einstig (Kasseler Sonderbord) mit mind. 18 cm, ein Blindenleitsystem sowie ausreichend Manövrierfläche für Rollstuhlfahrer an den Haltestellen einzuhalten.

Deshalb werden die Haltestellen mit einer Tiefe von 2,50 m hergestellt und ragen an vielen Stellen in den ursprünglichen Straßenbereich rein. Sie werden in diesem Fall als Buskap bezeichnet. An einigen Stellen werden die Busbuchten aufgelöst und der Kasseler Sonderbord rückt vor bis zum Fahrbahnrand. In Fällen wie diesen, wird die gesamte Fläche gepflastert. Teilweise besteht dann die Möglichkeit zum Abstellen von Fahrrädern im Bereich neben der eigentlichen Haltestelle um so den Umstieg auf den ÖPNV zu fördern.


07.01.2025
„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ – Förderung für innovative Projekte
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ in diesem Jahr 19 Projekte sowie eine neue Stelle für Flächenmanagement mit insgesamt rund 941.000 Euro. Ziel des Programms ist es, durch die Mehrfachnutzung von Flächen die Stadt- und Ortskerne zu beleben und gleichzeitig den Außenbereich zu schützen. Die Stadt Überlingen erhält im Zuge dieses Programms eine Förderung von 78.001,50 Euro für das Projekt „Alte Owinger-/Owinger Straße“, das auf Wohnraumbeschaffung und Nachverdichtung im Bestand abzielt.
07.01.2025
Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2025
1. Festsetzung Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis sich etwas ändert und ein neuer Bescheid zugeht da sich im kommenden Jahr nichts ändert, werden in 2025 keine Jahresbescheide verschickt!
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