30.07.2024

Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen

Eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist eine von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und seine 16 Bundesländer gleichermaßen verfolgte gesellschaftspolitische Aufgabe. Dabei wird angestrebt bis spätestens 31. Dezember 2025 für die in ihrer Mobilität eingeschränkten ÖPNV-Nutzer einen hindernisfreien Zugang zu schaffen.

Die Stadt Überlingen hat sich im Jahr 2020 zur Aufnahmen in das Förderprogramm angemeldet. Im Jahr darauf erfolgte dann die Aufnahme ins Förderprogramm.

Der Gemeinderat hat im Haushaltsplan 2022/2023 für das Projekt 2,325 Mio. € freigegeben.

Insgesamt sollen 85 Haltestellen barrierefrei umgebaut werden. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) werden 75 % der Baukosten bezuschuss. Für die Planungsleistungen erhält die Stadt weitere 15 % Zuschuss.

Aus diesem Grund sind Vorgaben wie barrierefreier Einstig (Kasseler Sonderbord) mit mind. 18 cm, ein Blindenleitsystem sowie ausreichend Manövrierfläche für Rollstuhlfahrer an den Haltestellen einzuhalten.

Deshalb werden die Haltestellen mit einer Tiefe von 2,50 m hergestellt und ragen an vielen Stellen in den ursprünglichen Straßenbereich rein. Sie werden in diesem Fall als Buskap bezeichnet. An einigen Stellen werden die Busbuchten aufgelöst und der Kasseler Sonderbord rückt vor bis zum Fahrbahnrand. In Fällen wie diesen, wird die gesamte Fläche gepflastert. Teilweise besteht dann die Möglichkeit zum Abstellen von Fahrrädern im Bereich neben der eigentlichen Haltestelle um so den Umstieg auf den ÖPNV zu fördern.


15.07.2025
Halbseitige Sperrung der Lippertsreuter Straße am 16. Juli 2025 wegen Baumpflegearbeiten
Aufgrund dringend notwendiger Baumpflegearbeiten wird die Lippertsreuter Straße (K 7786) am Mittwoch, den 16. Juli 2025, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Digitale Lichtbilder über Aufnahmesystem im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde – jetzt möglich
Seit dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden; Papierfotos für Ausweisdokumente sind nicht mehr zulässig.
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