30.05.2023

Breitbandförderung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Der Stadt Überlingen wurden über die Breitband-Projektförderung der Bundesrepublik Deutschland Fördermittel genehmigt, um die unterversorgten Bereiche im Stadtgebiet sowie in den Teilorten mit einem hochleistungsfähigen Breitbandnetz zu versorgen.

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich ebenfalls an der Förderung. Anfang des Jahres 2023 wurde das Markterkundungsverfahren aktualisiert und die unterversorgten Adresspunkte lokalisiert.

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben nun die Möglichkeit, sich über die Abgabe einer Eigenerklärung für einen geförderten Glasfaseranschluss zu qualifizieren. Hierfür wurden bereits 291 Unternehmen von der Stadtverwaltung angeschrieben.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass die Frist zur Abgabe dieser Eigenerklärungen am 30.06.2023 endet.

23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
23.04.2024
Kondolenzbuch und Trauerfeier für Herrn Oberbürgermeister a. D. Reinhard Ebersbach
Im Überlinger Rathaus vor dem historischen Rathaussaal gibt es noch bis einschließlich Dienstag, 30. April 2024 die Möglichkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner, mit einem Eintrag in das Kondolenzbuch von Herrn Oberbürgermeister a. D. Reinhard Ebersbach Abschied zu nehmen. Das Rathaus ist wie folgt geöffnet: Montag- bis Freitagvormittag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Montag-, und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Samstags von 9.00 Uhr – 12.30 Uhr.
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