23.09.2025

Brennholzbestellung Saison 2025/2026

Die Bestellungen für Brennholz aus dem Stadt- und Spitalwald Überlingen können ab sofort bei der Abt. Grünflächen, Umwelt und Forst – Sachgebiet Forst - bis spätestens 20.10.2025 abgegeben oder per E-Mail an (brennholz-spitalfonds@ueberlingen.de) gesendet werden.

Die Bestellungen sind verbindlich (siehe Bestellformular). Telefonische Bestellungen können nicht entgegengenommen werden.

Das Brennholz wird als Brennholz lang oder Schichtholz ab Waldweg bereitgestellt. Bei Brennholz in langer Form sollte die Mindestmenge 3 fm betragen. Das Brennholz wird Ihnen baldmöglichst zur Abfuhr bereitgestellt werden. Über den Liefertermin werden Sie von uns benachrichtigt. Dies kann bis einschließlich April 2026 dauern.

Anmeldungen für Reisschläge können nicht mehr entgegengenommen werden.

Wichtiger Hinweis

Der Stadt- und Spitalwald Überlingen und die Gemeinde Sipplingen sind nach PEFC zertifiziert. Nach den Richtlinien dieses Zertifikats gelten mittlerweile neue Standards. Unter anderem muss der Brennholzkäufer die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang (1-tägig) bestätigen, sofern die Aufarbeitung des Holzes im Wald erfolgt. Ohne Vorliegen dieser Bestätigung wird keine Brennholzbestellung mehr entgegengenommen.

Daher ist es dringend erforderlich – sofern nicht schon erfolgt – einen solchen Motorsägenlehrgang zu absolvieren. Die Bestätigung muss auf Verlangen vorgezeigt werden.


Weitere Informationen finden Sie hier

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
Suche
Stadt Überlingen