Damit ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans, das der Gemeinderat am 28. Mai 2025 mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet hatte, gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beenden.
Dies bedeutet, dass keine Wohnbebauung im Plangebiet „Rauensteinstraße Ost“ ermöglicht wird. Die dortige bestehende Grünfläche bleibt erhalten.
Der Gemeinderat dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Teilnahme und die engagierte Mitgestaltung kommunaler Entscheidungen.