27.12.2021

Corona-Regeln: Verbot von Gruppen, Alkohol und Böllern an über 50 Plätzen im Bodenseekreis zu Silvester

Das Gesundheitsamt des Bodenseekreis hat am 21.12.2021 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Verkehrs- und Begegnungsflächen für das Verbot des Konsums und Ausschanks von Alkohol, des Abbrennens von Pyrotechnik sowie des zeitlich begrenzten Verweilverbots nach § 17b CoronaVO erlassen.

Das Gesundheitsamt des Bodenseekreises erlässt gemäß § 17b Abs. 1 bis 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 15. September 2021 in der ab 20. Dezember 2021 gültigen Fassung und § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustVO) vom 19. Juli 2007 in der ab 24. November 2021 geltenden Fassung sowie § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für den Landkreis Bodenseekreis folgende Allgemeinverfügung.

17.05.2024
Einschränkungen bei der Überlinger Stadtbus-Linie 3
Verschiedene Haltestellen können während Baumaßnahme am 21. und 22. Mai 2024 nicht bedient werden.
14.05.2024
Fehler beim Druck der Wahlbenachrichtigung für die Ortsteile
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist ein Fehler passiert. In den Teilorten mit Ortschaftsratswahl wurde die Wahlberechtigung für diese nicht explizit aufgeführt. Der Druck und auch der Versandt war nicht mehr zu stoppen, so dass sich die Wahlleitung entschlossen hat, nochmals für alle Wahlberechtigten in den Teilorten eine korrekte Wahlbenachrichtigung drucken und zustellen zu lassen. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht in den Teilorten für die Ortschaftsratswahl aber immer, wenn das Wahlrecht für den Gemeinderat gegeben ist.
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