25.11.2025

Die Stadt Überlingen lädt zur Informationsveranstaltung im Vorfeld des Bürgerentscheids über den Erhalt der Grünfläche an der Rauensteinstraße am 26.11.2025 ein

Am Mittwoch, 26. November 2025, lädt die Stadt Überlingen alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein.

Die Veranstaltung findet von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 in Überlingen, statt. Der Einlass ist ab 18:30 Uhr.

Folgende Tagesordnung:

  1. Grußwort und Einleitung durch Herrn Oberbürgermeister Zeitler
  2. Vorstellung des Bebauungsplans "Rauenstein Ost"Stadtplanerin Kathrin Meyer

  3. Verschiedenes

Im Mittelpunkt steht der Bürgerentscheid zum Erhalt der Grünfläche an der Rauensteinstraße. Die Stadt informiert zum Gemeinderatsbeschluss vom 28. Mai 2025 zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplans „Rauenstein Ost“ zum anstehenden Bürgerentscheid am 14. Dezember 2025.

Ziel der Veranstaltung ist es, transparent über den aktuellen Planungsstand zu informieren und einen offenen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen.

Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich willkommen!

Hinweis: Die Aufnahmekapazität ist von der Personenzahl begrenzt. Es erfolgt keine Bewirtung.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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