16.09.2024

Ehrenamtspreis der Stadt Überlingen 2024

Ehrenamtliches Engagement hat in Überlingen seit vielen Jahren eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. In ihrer Freizeit engagieren sich zahlreiche Akteure für die Gemeinschaft, beleben kulturelle Angebote, fördern Bewegung, stärken Integration und pflegen Traditionen für die Zukunft. In den über 200 Überlinger Vereinen und auch außerhalb von Vereinen engagieren sich zusätzlich viele Einwohner/innen in Überlingen ehrenamtlich zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen.

Die Stadt Überlingen möchte als Dank an alle Engagierten, aber auch als Anreiz, einen Ehrenamtspreis für bürgerschaftliches Engagement vergeben.

Der Ehrenamtspreis der Stadt Überlingen wird in den folgenden Kategorien vergeben:

  • Junges Engagement: Einzelne Personen oder Gruppierungen für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement. Das Alter der zu Ehrenden darf 27 Jahre nicht überschreiten.
  • Langjähriges Engagement: Einzelne Personen für ihr langjähriges Engagement mit dem sie sich schwerpunktmäßig für das Gemeinwohl einsetzen (z. B. für mindestens 20, 30, 40 Jahre im Ehrenamt tätig)
  • Besonderes gemeinschaftliches Engagement: Gruppierungen oder Initiativen für ihr besonders gemeinschaftliches Engagement im Rahmen von Einzelaktionen, die einzigartigen und vorbildlichen Charakter haben.

Als ehrenamtliche Tätigkeit wird hierbei die freiwillige und selbstlose Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung (ausgenommen Aufwandentschädigungen) angesehen.

Vorschläge sind bis zum 13. Oktober 2024 über das Formular bei der Stadt Überlingen, Fachbereich 3 einzureichen. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

15.07.2025
Halbseitige Sperrung der Lippertsreuter Straße am 16. Juli 2025 wegen Baumpflegearbeiten
Aufgrund dringend notwendiger Baumpflegearbeiten wird die Lippertsreuter Straße (K 7786) am Mittwoch, den 16. Juli 2025, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Digitale Lichtbilder über Aufnahmesystem im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde – jetzt möglich
Seit dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden; Papierfotos für Ausweisdokumente sind nicht mehr zulässig.
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