01.04.2025

Einfamilienhausgebiete an der Owinger Straße /Alten Owinger Straße: Konzepte für die Innenentwicklung

Einladung zur Informationsveranstaltung Das Gebiet ist ursprünglich ein reines Einfamilienhausgebiet. Aufgrund seiner guten Lage und steigender Grundstückspreise steht es seit Jahren im Fokus von Bauträgern und Investoren, die dort immer dichteren und höheren Geschoßwohnungsbau errichten.

Die Stadt Überlingen hat nun die Initiative ergriffen und lässt ein Konzept für die maßvolle und mit der Nachbarschaft verträgliche Entwicklung des Wohngebiets erarbeiten. Ziel ist es den Charakter des Quartiers und ein Lebenswerte Nachbarschaft zu erhalten, dennoch dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und den Herausforderungen wie Klimawandel oder einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden.

Nach einem ersten, von ca. 150 interessierten Anwohnern besuchten Informationsnachmittag zu Umbau und Quartiersentwicklung bietet Ihnen die Stadt einen Informationsabend im Rathaus an:

am Dienstag, 8. April um 19:00 im Rathaussaal der Stadt Überlingen, Münsterstraße 15-17.

Die Stadt stellt Ihnen die Herausforderung und Ziele, erläutert den Ablauf der Umsetzung sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Quartiers.

Das Planerteam (Stadtplaner Günther Prechter, Bregenz, Landschaftsplanerin Bernadette Siemensmeyer, Überlingen) gibt Ihnen wertvolle Informationen zur möglichen Entwicklung Ihres Wohngebiets, erläutert aus fachlicher Sicht die Zielsetzungen und die Vorgehensweise vor.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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