03.09.2024

Einführung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde

Mit Beschluss vom 10.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen eine neue Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen welche nach erfolgter Veröffentlichung am 26.07.2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Polizeiverordnung wird die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Künftig gilt generell, dass Hunde in Gebieten mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (d. h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft) auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen an der Leine zu führen sind. Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wie bisher und auch weiterhin, gilt gemäß der Grünflächensatzung die allgemeine Leinenpflicht für Hunde auch in sämtlichen Grünflächen wie Grün- und Parkanlagen, Uferpromenade und naturnahe Uferabschnitte sowie in den Stadtgräben.

Es wird um Beachtung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

06.05.2026
Das bereits mehrfach preisgekrönte Biodiversitätskonzept der Stadt Überlingen wird auch 2026 fortgesetzt
Derzeit machen am ZOB im Übergangsbereich vom Parkplatz zu den Busbuchten ungestaltete Flächen, die ohne Bedeutung für Natur und Insekten waren, Platz für 350 m² Vielfaltsräume.
06.05.2026
Bauarbeiten am Andelshofer Weiher
Das Stadtwerk am See macht den Andelshofer Weiher fitter für den Hochwasserschutz. Konkret saniert das Stadtwerk den Damm an der Südseite des unter Naturschutz stehenden Weihers. Die Sanierung startet am Montag, 11. Mai, und wird rund 1,1 Mio Euro kosten.
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