03.09.2024

Einführung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde

Mit Beschluss vom 10.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen eine neue Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen welche nach erfolgter Veröffentlichung am 26.07.2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Polizeiverordnung wird die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Künftig gilt generell, dass Hunde in Gebieten mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (d. h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft) auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen an der Leine zu führen sind. Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wie bisher und auch weiterhin, gilt gemäß der Grünflächensatzung die allgemeine Leinenpflicht für Hunde auch in sämtlichen Grünflächen wie Grün- und Parkanlagen, Uferpromenade und naturnahe Uferabschnitte sowie in den Stadtgräben.

Es wird um Beachtung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

16.09.2024
Ehrenamtspreis der Stadt Überlingen 2024
Ehrenamtliches Engagement hat in Überlingen seit vielen Jahren eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. In ihrer Freizeit engagieren sich zahlreiche Akteure für die Gemeinschaft, beleben kulturelle Angebote, fördern Bewegung, stärken Integration und pflegen Traditionen für die Zukunft. In den über 200 Überlinger Vereinen und auch außerhalb von Vereinen engagieren sich zusätzlich viele Einwohner/innen in Überlingen ehrenamtlich zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen.
07.09.2024
Neubesetzung der Stelle der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters (m/w/d)
Die Stelle der/ des hauptamtlichen Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeisters (m/w/d) der Großen Kreisstadt Überlingen (ca. 25.000 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 02. Februar 2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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