03.09.2024

Einführung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde

Mit Beschluss vom 10.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen eine neue Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen welche nach erfolgter Veröffentlichung am 26.07.2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Polizeiverordnung wird die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Künftig gilt generell, dass Hunde in Gebieten mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (d. h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft) auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen an der Leine zu führen sind. Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wie bisher und auch weiterhin, gilt gemäß der Grünflächensatzung die allgemeine Leinenpflicht für Hunde auch in sämtlichen Grünflächen wie Grün- und Parkanlagen, Uferpromenade und naturnahe Uferabschnitte sowie in den Stadtgräben.

Es wird um Beachtung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

24.03.2026
Einladung zur Sportlerehrung 2026 im Kursaal
Die Stadt Überlingen lädt herzlich zur diesjährigen Sportlerehrung ein. Am Samstag, 28. März 2026, werden ab 19 Uhr im Kursaal Überlingen bereits zum 21. Mal verdiente Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften für ihre herausragenden Leistungen geehrt.
24.03.2026
Neue Ausbildungsstätte stärkt den Forstbetrieb Überlingen
Der neu errichtete forstliche Stützpunkt im Überlinger Ortsteil Bonndorf ist nun offiziell als Ausbildungsstätte für Forstwirt*innen anerkannt. Damit schafft die Stadt die Grundlage, ab 2026 wieder eigene Nachwuchskräfte im Forstbetrieb auszubilden.
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