03.09.2024

Einführung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde

Mit Beschluss vom 10.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen eine neue Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen welche nach erfolgter Veröffentlichung am 26.07.2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Polizeiverordnung wird die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Künftig gilt generell, dass Hunde in Gebieten mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (d. h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft) auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen an der Leine zu führen sind. Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wie bisher und auch weiterhin, gilt gemäß der Grünflächensatzung die allgemeine Leinenpflicht für Hunde auch in sämtlichen Grünflächen wie Grün- und Parkanlagen, Uferpromenade und naturnahe Uferabschnitte sowie in den Stadtgräben.

Es wird um Beachtung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

23.07.2026
Abschlussfest des 2. Kinderbeteiligungsprojekts des Jugendreferats der Stadt Überlingen
Das Jugendreferat der Stadt Überlingen veranstaltete am Freitag, 3. Juli 2026, das Abschlussfest des zweiten Kinderbeteiligungsprojekts „Ermittler in eigener Sache – Überlinger Kinder gestalten aktiv ihr persönliches Lebensumfeld“.
23.07.2026
Erweitertes Dienstleistungsangebot der Stadt Überlingen: Virtueller Bürgerservice Ü.-Punkt gestartet
Die Stadt Überlingen erweitert ihr digitales Serviceangebot. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Dienstleistungen des Bürgerservice Ü.-Punkt bequem per Videokonferenz von zuhause oder unterwegs erledigen.
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