Zum Hauptinhalt springen
03.09.2024

Einführung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde

Mit Beschluss vom 10.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen eine neue Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen welche nach erfolgter Veröffentlichung am 26.07.2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Polizeiverordnung wird die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Künftig gilt generell, dass Hunde in Gebieten mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (d. h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft) auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen an der Leine zu führen sind. Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wie bisher und auch weiterhin, gilt gemäß der Grünflächensatzung die allgemeine Leinenpflicht für Hunde auch in sämtlichen Grünflächen wie Grün- und Parkanlagen, Uferpromenade und naturnahe Uferabschnitte sowie in den Stadtgräben.

Es wird um Beachtung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

  • 23.10.2026

    Stadtbus Überlingen: Einschränkung auf den Linien 1,7 und 14

    Beim Stadtbus Überlingen kommt es ab Montag, 26.10. auf den Linien 1, 7 und 14 zu Einschränkungen. Die Haltestelle Uhlandstraße kann am Montag bis voraussichtlich 14 Uhr und am Dienstag ganztägig nicht bedient werden.
  • 23.10.2026

    Vollsperrung Uhlandstraße am 26.10.2026 und 27.10.2026

    Aufgrund von dringend erforderlichen Asphaltsanierungs-arbeiten ist die Uhlandstraße im Bereich der Hausnummer 28 bis zur Einmündung „Aufkircher Straße“ vom 26.10.2026 um 07.00 Uhr bis zum 27.10.2026 um 18.00 Uhr voll gesperrt.
Suche
Logo Stadt Überlingen