03.09.2024

Einführung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde

Mit Beschluss vom 10.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen eine neue Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen welche nach erfolgter Veröffentlichung am 26.07.2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Polizeiverordnung wird die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Künftig gilt generell, dass Hunde in Gebieten mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (d. h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft) auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen an der Leine zu führen sind. Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wie bisher und auch weiterhin, gilt gemäß der Grünflächensatzung die allgemeine Leinenpflicht für Hunde auch in sämtlichen Grünflächen wie Grün- und Parkanlagen, Uferpromenade und naturnahe Uferabschnitte sowie in den Stadtgräben.

Es wird um Beachtung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

18.08.2026
Stadtbusse der Linien 4 und 14 werden vom 24.08. bis voraussichtlich 30.09.2026 umgeleitet
Der Stadtbus Überlingen informiert, dass die Stadtbuslinien 4 und 14 von Montag, 24. August bis voraussichtlich Mittwoch, 30. September aufgrund einer Sperrung in der Nellenbachstraße umgeleitet werden.
13.08.2026
Hochwasser und Starkregen gehen uns alle an
Extreme Wetterereignisse nehmen zu – Hochwasser und Starkregen treten landesweit auf. Mit dem Flyer „Private Eigenvorsorge zum Schutz von Hochwasser und Starkregen“ erhalten Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Überlingen kompakte, verständliche Informationen, wie Sie Ihr Risiko einschätzen und sich wirksam schützen.
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