03.09.2024

Einführung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde

Mit Beschluss vom 10.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen eine neue Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen welche nach erfolgter Veröffentlichung am 26.07.2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Polizeiverordnung wird die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Künftig gilt generell, dass Hunde in Gebieten mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (d. h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft) auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen an der Leine zu führen sind. Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wie bisher und auch weiterhin, gilt gemäß der Grünflächensatzung die allgemeine Leinenpflicht für Hunde auch in sämtlichen Grünflächen wie Grün- und Parkanlagen, Uferpromenade und naturnahe Uferabschnitte sowie in den Stadtgräben.

Es wird um Beachtung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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