17.12.2024

Einladung zur Vorstellung der Starkregenrisikokarten für die Stadt Überlingen am Montag, den 13. Januar 2025 um 19:00 Uhr im Rathaussaal Münsterstraße 15-17

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gewerbetreibenden, wie uns die Ereignisse Anfang September 2024 gezeigt haben, nimmt die Häufigkeit und damit die Gefahr von Starkregenereignissen in den letzten Jahren zu. Die Stadt Überlingen hat daher die Ausarbeitung eines Starkregenrisikomanagements für die Kernstadt sowie für die Teilorte Deisendorf und Nußdorf beauftragt. In den vergangenen Jahren wurden diese Gebiete untersucht und verschiedene Modelle berechnet. Hieraus sind die Starkregenrisikokarten für diese Bereiche entstanden.

Die nicht genannten Stadtteile werden in einem zweiten Schritt bearbeitet.

Die Abteilung Tiefbau möchte Ihnen die bislang erstellten Karten vorstellen, Sie über bestehende Risiken und Gefahren informieren und Ihnen entsprechende Schutzmaßnahmen erläutern.

Die Starkregenrisikokarten sind bereits unter nachfolgendem Link einsehbar:

https://www.ueberlingen.de/starkregenrisikokarten

Wir freuen uns über Ihre rege Teilnahme.

Thomas Kölschbach

Bürgermeister

07.01.2025
„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ – Förderung für innovative Projekte
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ in diesem Jahr 19 Projekte sowie eine neue Stelle für Flächenmanagement mit insgesamt rund 941.000 Euro. Ziel des Programms ist es, durch die Mehrfachnutzung von Flächen die Stadt- und Ortskerne zu beleben und gleichzeitig den Außenbereich zu schützen. Die Stadt Überlingen erhält im Zuge dieses Programms eine Förderung von 78.001,50 Euro für das Projekt „Alte Owinger-/Owinger Straße“, das auf Wohnraumbeschaffung und Nachverdichtung im Bestand abzielt.
07.01.2025
Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2025
1. Festsetzung Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis sich etwas ändert und ein neuer Bescheid zugeht da sich im kommenden Jahr nichts ändert, werden in 2025 keine Jahresbescheide verschickt!
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