Aufgrund Sperrung der Mühlbachstraße kann die Stadtbuslinie 5 zusätzlich zu den bekannten Einschränkungen voraussichtlich für sechs Monate folgende Haltestellen nicht bedienen: Weinbergstraße (Ersatzhaltestelle: Jugendherberge), Kiblersteige (Ersatzhaltestelle: Hotel Alpenblick) und Augustinum (Ersatzhaltestelle: Nußdorfer Straße).
Der Stadtbus Überlingen bittet seine Fahrgäste um Verständnis und Berücksichtigung bei der Reiseplanung. Weitere Auskünfte gibt es auf www.stadtbus-ueberlingen.de
und unter der Telefonnummer 07551 83480-0.
Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
Anzeigepflichtige Tatbestände
Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt.
Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.