25.03.2024

Europawahl am 09.Juni 2024: Eintragung in das Wählerverzeichnis von Unionsbürger

vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Bürgerservice Ü.-Punkt

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Der Antrag kann per Post an die Stadt Überlingen, Bürgerservice Wahlen, Christophstr. 1, 88662 Überlingen gesendet werden.
Bitte hier die allgemeine Postlaufzeit beachten.

Das Formular und ein Merkblatt kann unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany. erhältlich.

Die Stadt Überlingen hat keine entsprechenden Vordrucke vorrätig,

Stadt Überlingen, Bürgerservice Wahlen

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