14.05.2024

Fehler beim Druck der Wahlbenachrichtigung für die Ortsteile

Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist ein Fehler passiert. In den Teilorten mit Ortschaftsratswahl wurde die Wahlberechtigung für diese nicht explizit aufgeführt. Der Druck und auch der Versandt war nicht mehr zu stoppen, so dass sich die Wahlleitung entschlossen hat, nochmals für alle Wahlberechtigten in den Teilorten eine korrekte Wahlbenachrichtigung drucken und zustellen zu lassen. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht in den Teilorten für die Ortschaftsratswahl aber immer, wenn das Wahlrecht für den Gemeinderat gegeben ist.

Die Wahlhelfer in den betreffenden Wahllokalen sind informiert.

Die Baurechtsbehörde informiert über die neuen Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Bereits zum 1. Januar 2025 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten und hat wichtige Änderungen für Bestandshalter mit sich gebracht. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind nachfolgend zusammengefasst:
20.01.2026
SportlerEhrung 2026: Jury legt die Nominierungen fest
Erfolgreiche Sportler und Mannschaften werden am 28. März 2026 im Kursaal geehrt
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