Petri heil - mit einem Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein, erhalten Sie die Erlaubnis zum Angeln oder Fischen. Wer nicht selbst Inhaber eines Fischereirechtes ist, benötigt zusätzlich einen Gewässerschein (Angelerlaubnisschein).
Informationen rund um das Thema Fischereischeine finden Sie unter den entsprechenden Leistungen sowie den nachstehend aufgeführten ergänzenden Informationen.
Zum Angeln am Überlinger See benötigen Sie einen Fischereischein. Dieser kann beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen beantragt werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Überlingen gemeldet sind.
Fischereischeine anderer Bundesländer gelten grundsätzlich auch in Baden-Württemberg, sofern sie nicht einen anderslautenden Vermerk tragen. Verlegt eine Person ihre Hauptwohnung nach Baden-Württemberg, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslandes längstens bis zum Ende des auf diese Wohnsitznahme folgenden Kalenderjahres fort.
Als Urlauber aus dem Ausland erhalten Sie für max. vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.
Alle Angler am Bodensee benötigen zusätzlich einen Gewässerschein (Angelerlaubnisschein).
Diesen erhalten Sie bei
der Tourist-Information Überlingen als Tourist oder Mitglied des Sport-Angler-Verein Überlingen e.V.
über ForstBW
Weitere Informationen:
Erstausstellung:
Verlängerung:
Die Fischereiabgabe für Baden-Württemberg ist in den Beträgen enthalten.
Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal
Hier finden Sie uns
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Das Gebäude ist barrierefrei.
Parkmöglichkeiten vor Ort
Bitte nutzen Sie gerne das Parkhaus West direkt im Gebäude.
Kontaktdaten
Email: buergeramt@ueberlingen.de
Telefon: 07551 99-0
| Montag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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