Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB

Allgemeine Informationen

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen die in § 144 Baugesetzbuch (BauGB) aufgeführten Maßnahmen einer schriftlichen Genehmigung. Dies sind z.B.:

  • Bauvorhaben (auch Werbeanlagen)
  • Grundstückskaufverträge
  • Grundschuldbestellungen

Für die sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben, Grundstückskaufverträgen und Grundschuldbestellungen ist die Bauverwaltung zuständig.

Notwendige Unterlagen

Formloser Antrag

Gebühren

Die Gebühren bemessen sich je Zeiteinheit nach der Verwaltungsgebührensatzung.

Rechtliche Grundlagen

§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)

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Stadt Überlingen