26.11.2024

Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft. Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 13.11.2024 die neuen Hebesätze wie folgt beschlossen:

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) = 350 v.H.

Grundsteuer B (Grundvermögen) = 144 v.H.

Die bisherigen Hebesätze betrugen für die Grundsteuer A 350 v.H. und für die Grundsteuer B 445 v.H.

Mit diesen Hebesätzen erhebt die Stadt Überlingen die Grundsteuer aufkommensneutral, d.h. im städtischen Haushalt wird nicht mehr Grundsteuer eingenommen, als vor der Reform. Es wird hier aber zu Belastungsverschiebungen bei den Steuerpflichtigen kommen. Tendenziell werden Eigentümer von Einfamilienhäusern und großen Grundstücken in hohen Wertlagen eher höher besteuert und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern eher niedriger. Dies ist von der Reform gewollt.

Ihren Grundsteuerbescheid erhalten Sie Mitte Januar 2025. Die erste Fälligkeit in Höhe eines Viertels der Jahressteuer ist wie bisher auf den 15.02.2025 terminiert.

So erreichen Sie die zuständigen Stellen:

grundsteuer-1.JPG

Wo kann ich mich über die Grundsteuer informieren?

Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/grundsteuer zusammengefasst. Hier finden Sie auch die Verlinkung auf die Informationsseite des Landes.

Warum bedarf es einer Grundsteuerreform?

Eine Reformierung der Grundsteuer war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Erhebung der Grundsteuer nach dem bisherigen Einheitswert von 1964 für verfassungswidrig erklärt hat. Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen, welche mit dem Landesgrundsteuergesetz nun zum 01.01.2025 in Kraft tritt.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Ab 2025 berechnet sich die Grundsteuer nach der Formel:

grundsteuer-2.JPG

Die Grundsteuer wird nach einem zweistufigen Verfahren erhoben. Für die Bewertung des Grundstücks (bis zur Feststellung des Grundsteuermessbetrags) ist das Finanzamt zuständig. Den Grundsteuermessbescheid erhält der Steuerpflichtige und die Stadt Überlingen. Die Stadt Überlingen erhebt die Grundsteuer dann auf Basis des Messbescheids.

Mit Ausnahme des Hebesatzes hat die Stadt Überlingen daher keinen Einfluss auf die konkrete Höhe Ihrer Grundsteuer, da sie an den Grundlagenbescheid des Finanzamts gebunden ist.

Welche Änderungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer B gibt es für die Steuerpflichtigen?

Wenn Sie mit dem Bodenrichtwert für Ihr Grundstück nicht einverstanden sind, können Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass dieses einen durch Gutachten nachgewiesenen geringeren Wert für Ihr Grundstück ansetzt. Damit das Finanzamt diesen geringeren Wert berücksichtigen kann, muss ein qualifiziertes Gutachten vorgelegt werden.

Ein solches Gutachten ist kostenpflichtig und kann vom Gutachterausschuss oder einem Immobiliensachverständigen ausgestellt werden. Damit der Bodenrichtwert für Ihr Grundstück geändert wird, muss das Gutachten jedoch einen um mehr als 30 % geringeren tatsächlichen Wert des Grund und Bodens nachweisen. Der Wert im Gutachten muss also deutlich vom festgelegten Bodenrichtwert abweichen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Grundstück wegen des Planungs- und Bebauungsrechts im Vergleich zu den übrigen Grundstücken der Bodenrichtwertzone nur eingeschränkt nutzbar ist.

Wenn Sie das Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt unabhängig davon wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben. Wichtig ist, dass das Auftragsdatum im Gutachten vermerkt ist.


03.12.2024
Verlegung des Wochenmarkts
Auch in diesem Jahr findet der Überlinger Weihnachtsmarkt (12.12. 22.12.2024) wieder auf der Hofstatt statt. Aus diesem Grund wird der Wochenmarkt in der Zeit vom 05.12.2024 bis einschließlich 24.12.2024 in die Münsterstraße verlegt.
Suche
Stadt Überlingen