Meldepflicht
Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben eine Meldepflicht. Hierzu gehört, sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, also beispielsweise beim Wegzug ins Ausland. Dabei sind alle Wohnsitze meldepflichtig, an denen sich eine Person regelmäßig aufhält. Darunter fallen z.B. auch selbst- oder familiengenutzte Ferienwohnungen und Wochenendhäuser, Pendlerwohnungen oder Unterkünfte für Auszubildende und Studenten. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Eine Meldung der Wohnung zur Zweitwohnungssteuer oder Kurtaxe ersetzt nicht die zusätzliche Meldepflicht nach Bundesmeldegesetz beim Einwohnermeldeamt – in Überlingen dem Bürgerservice, Ü.-Punkt und Wahlen, Christophstraße 1.
Meldefristen
Bitte vereinbaren Sie innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Nutzung der Wohnung (der ersten Übernachtung), jedoch frühestens eine Woche davor, einen Termin zur An- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes. Die Abmeldung ins Ausland kann frühesten eine Woche vor dem tatsächlichen Wegzug erfolgen.
Unterlagen zur An-/Ummeldung:
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sie können Ihre Meldepflicht auch ganz bequem online von zuhause aus erfüllen. Sie erhalten dann eine digitale Meldebestätigung und Adressänderungen für Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte per Post. Nutzen Sie dazu die Online-Services. Weitere Informationen untern www.wohnsitzanmeldung.gov.de
Terminvereinbarung:
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren unter: