08.04.2026

Informationen zur Meldepflicht des Wohnsitzes

Wussten Sie, dass viele öffentlichen Aufgaben nur mit Hilfe aktueller und richtiger Meldedaten erfüllt werden können. Diese dienen u.a. als Planungsgrundlagen für die örtliche Infrastruktur Ihrer Gemeinde.

Meldepflicht

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben eine Meldepflicht. Hierzu gehört, sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, also beispielsweise beim Wegzug ins Ausland. Dabei sind alle Wohnsitze meldepflichtig, an denen sich eine Person regelmäßig aufhält. Darunter fallen z.B. auch selbst- oder familiengenutzte Ferienwohnungen und Wochenendhäuser, Pendlerwohnungen oder Unterkünfte für Auszubildende und Studenten. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Eine Meldung der Wohnung zur Zweitwohnungssteuer oder Kurtaxe ersetzt nicht die zusätzliche Meldepflicht nach Bundesmeldegesetz beim Einwohnermeldeamt – in Überlingen dem Bürgerservice, Ü.-Punkt und Wahlen, Christophstraße 1.

Meldefristen

Bitte vereinbaren Sie innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Nutzung der Wohnung (der ersten Übernachtung), jedoch frühestens eine Woche davor, einen Termin zur An- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes. Die Abmeldung ins Ausland kann frühesten eine Woche vor dem tatsächlichen Wegzug erfolgen.

Unterlagen zur An-/Ummeldung:

  • gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) aller zu meldenden Personen im Original
  • Wohnungsgeberbestätigung (auch über die Online-Services auf unserer Homepage www.ueberlingen.de möglich)
  • bei der Anmeldung von Minderjährigen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sollten nicht beide Elternteile anwesend sein, die formlose Zustimmung des abwesenden Elternteils über die Anmeldung; bei alleinigem Sorgerecht die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils bzw. eine Negativbescheinigung, ausgestellt vom Kreisjugendamt, die nicht älter als ein Jahr ist
  • für Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit denselben Zuzugsdaten genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen
  • Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können sich mittels formloser Vollmacht von einer anderen voll geschäftsfähigen Person vertreten lassen, dabei sind vom Bevollmächtigen alle erforderlichen Unterlagen zur meldepflichtigen Person mitzubringen; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Sie können Ihre Meldepflicht auch ganz bequem online von zuhause aus erfüllen. Sie erhalten dann eine digitale Meldebestätigung und Adressänderungen für Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte per Post. Nutzen Sie dazu die Online-Services. Weitere Informationen untern www.wohnsitzanmeldung.gov.de

Terminvereinbarung:

Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren unter:

  • Online Buchungssystem der Stadt
  • Online Buchungssystem über die App „cleverq“
  • Telefonisch unter Tel. 07551/99-0 (nur im Falle, wenn keine der anderen aufgeführten Möglichkeiten besteht)
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