14.04.2026

Jagdbegehungsschein spitälischer Eigenjagdbezirk Haldenhof

Die Forstabteilung Überlingen vergibt ab dem kommenden Jagdjahr 2026 einen entgeltlichen Begehungsschein für den Eigenjagdbezirk Haldenhof. Der Bezirk liegt südlich von Bonndorf zwischen dem Haldenhof und der B31 neu mit einer bejagbaren Fläche von ca. 156 ha.

Formlose Bewerbungen können bis spätestens Montag, den 27.04.2026 an p.zaglauer@ueberlingen.de geschickt werden. Folgendes sollte in Ihrer Bewerbung enthalten sein:

  • Name, Geburtsdatum
  • Adressdaten
  • Gründe für die Bewerbung im Jagdrevier Haldenhof
  • Bisherige jagdliche Erfahrungen
  • Kopie eines gültigen Jagdscheins

Bei Rückfragen steht Ihnen die Forstabteilung des Grünflächenamts Überlingen telefonisch unter 07551/991353 zur Verfügung.

28.08.2026
Trinkwasser in Bonndorf: Abkochgebot wird zur Abkochempfehlung
Erneute Trinkwasserproben ohne Auffälligkeiten – vollständige Entwarnung frühestens am Dienstagnachmittag.
27.08.2026
Abkochgebot für Trinkwasser in Bonndorf
Mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt – Trinkwasser darf bis auf Weiteres nur abgekocht verwendet werden
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