18.04.2023

Kartierungen von Tieren und Pflanzen

In Überlingen werden ab April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

Stadt Überlingen, Pressestelle

15.07.2025
Halbseitige Sperrung der Lippertsreuter Straße am 16. Juli 2025 wegen Baumpflegearbeiten
Aufgrund dringend notwendiger Baumpflegearbeiten wird die Lippertsreuter Straße (K 7786) am Mittwoch, den 16. Juli 2025, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Digitale Lichtbilder über Aufnahmesystem im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde – jetzt möglich
Seit dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden; Papierfotos für Ausweisdokumente sind nicht mehr zulässig.
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