18.04.2023

Kartierungen von Tieren und Pflanzen

In Überlingen werden ab April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

Stadt Überlingen, Pressestelle

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03.12.2025
Bekanntgabe des Ergebnisses zum Bürgerentscheid am 14. Dezember 2025
Die Stadt Überlingen informiert darüber, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids „Bebauungsplan Rauenstein-Ost“ am Sonntag, 14. Dezember 2025, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bekanntgegeben wird. Die Ergebnisbekanntgabe findet ab 18:00 Uhr im Rathaussaal statt. Der Einlass beginnt um 17:45 Uhr. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
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