Korrekturen Bodenrichtwert-Zonenabgrenzung zum 01.01.2022
Gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 (3) Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg hat der Gutachterausschuss Überlinger See im Wege der Korrektur zum 01.01.2022 die Bodenrichtwert-Zonenabgrenzung folgender Grundstücke geändert:
Die Stadtverwaltung Überlingen sucht einige Tannen, die als Weihnachtsbäume in der Stadt und in den Teilorten aufgestellt werden können. Wer hat im Garten eine schöne Tanne stehen, die aus irgendwelchen Gründen weichen muss?