Die Stadt Überlingen erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.
Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich im Stadtgebiet aufhalten und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist. Kurtaxepflichtig sind darüber hinaus auch Einwohner, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben (Zweitwohnungsinhaber), sowie Dauercamper.
Von Personen, die in Überlingen arbeiten oder in Ausbildung stehen, sowie von Teilnehmenden an beruflich bedingten Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen wird während deren Dauer die Kurtaxe nicht erhoben.
Außerdem sind folgende Personengruppen von der Kurtaxe befreit:
Kurbezirk I |
Kurbezirk II |
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Saisonzeit A |
2,40 € |
1,95 € |
Saisonzeit B |
3,30 € |
2,60 € |
Zweitwohnungsinhaber |
155 € pro Person |
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Dauercamper |
95 € pro Person |