26.01.2022

Müllbehälter auf öffentlicher Fläche

Leider erhält die Stadtverwaltung immer wieder Hinweise und Beschwerden zu Behinderungen auf Gehwegen und Straßen durch abgestellte Müllbehälter.


Die Abteilung Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass Mülltonnen, Gelbe Säcke etc. frühestens am Vorabend des Tages der Entsorgung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen und diese danach unverzüglich auf das Hausgrundstück zurückzubringen sind. Spätestens jedoch am Tage nach der Entleerung dürfen Mülltonnen nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege, Straßen, öffentliche Plätze etc.) abgestellt sein.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ein Zuwiderhandeln einen Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung der Stadt Überlingen darstellt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher eingeleitet und dies mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wir bitten um Beachtung.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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