Die Wahl findet am Sonntag, 10. November 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 01. Dezember 2024 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 14. Oktober 2024, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Großen Kreisstadt Überlingen, Herrn Manfred Schlenker, Münsterstr. 15–17, 88662 Überlingen, verschlossen mit der Aufschrift "Oberbürgermeisterwahl" eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Den zur Wahl zugelassenen Bewerbern (m/w/d) wird Gelegenheit gegeben, sich den Bürgern in öffentlicher Versammlung vorzustellen. Diese ist für Donnerstag, 24. Oktober 2024, um 19.00 Uhr, im Kursaal am See in Überlingen vorgesehen.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.