28.03.2023

Nachruf: Die Stadt Überlingen trauert um Herrn Heinz Dörr

Herr Heinz Dörr gehörte von Juni 1980 bis Oktober 1999 dem Gemeinderat der Stadt Überlingen an. In seinen Amtszeiten wirkte er unter anderem im Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege, im Ausschuss für Verwaltung, Liegenschaften und Finanzen, im Kurverwaltungsausschuss, im Ausschuss für Bau, Objekte und Sanierung sowie im Bauausschuss Realschulerweiterung mit.

Herr Heinz Dörr war ein sehr engagierter Kommunalpolitiker. Er wirkte am kommunalpolitischen Geschehen und den Entwicklungen seiner Heimatstadt in vielfältigen Bereichen wesentlich mit. Vom Städtetag Baden-Württemberg wurde er 1999 mit der Ehrennadel in Silber für seine 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat ausgezeichnet.

Die Stadt Überlingen verliert mit dem Tod von Herrn Heinz Dörr einen geachteten, geschätzten und sehr engagierten Bürger. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Für den Gemeinderat und die Stadtverwaltung Überlingen

Jan Zeitler

Oberbürgermeister

25.04.2024
Stadt Überlingen und Diehl Defence pflanzen den Baum des Jahres 2024
Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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