29.06.2022

Neubau Aussegnungsstätte in Nußdorf

Die Stadt Überlingen und der Förderverein Dorfgemeinschaft Nußdorf e.V. haben eine Zusatzvereinbarung für die Errichtung einer Aussegnungsstätte auf dem Nußdorfer Friedhof unterzeichnet.

Bauherrin sowie Eigentümerin des Grundstücks und der künftigen Aussegnungsstätte ist die Stadt Überlingen. Die Kosten für die Durchführung des Bauvorhabens, die sich gemäß der bisherigen Planungen auf 328.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer) belaufen, trägt im Wesentlichen die Stadt. Der Förderverein Dorfgemeinschaft Nußdorf e.V. wird einen Baukostenzuschuss in Höhe von mindestens 40.000 Euro zu der Aussegnungsstätte leisten. Zur Unterzeichnung der Vereinbarung fand ein Vorort-Termin mit Günter Hornstein, für den Förderverein Dorfgemeinschaft Nußdorf e.V., und OB Jan Zeitler statt. Beide freuen sich gemeinsam über den für Nußdorf wichtigen Projektfortschritt, der Spatenstich für die Aussegnungsstätte ist noch für dieses Jahr vorgesehen.


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07.07.2026
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Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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